POL-STD: Tageswohnungseinbrecher in Wischhafen, Einbrecher in Jork, Kurioses Fahrzeugtuning führt zu Verlust der Betriebserlaubnis
Stade (ots)
1. Tageswohnungseinbrecher in Wischhafen
Am Freitag, den 19.02. ist zwischen 08:20 h und 09:30 h ein bisher unbekannter Tageswohnungseinbrecher in Wischhafen im Lückenweg an die Rückseite eines dortigen Wohnhauses gelangt und hat ein Küchenfenster aufgehebelt. Was bei der anschließenden Durchsuchung mehrerer Räume dann erbeutet werden konnte, steht zur Zeit noch nicht genau fest. Der angerichtete Schaden wird daher zunächst auf mehrere hundert Euro geschätzt.
Zeugen, die verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet haben, die mit dem Einbruch in Verbindung stehen könnten, werden gebeten, sich bei der Polizeistation Freiburg unter der Rufnummer 04779-926920 zu melden.
2. Einbrecher in Jork
In der vergangenen Woche sind zwischen Montag, den 15.02., 08:00 h und Samstag, 20.02., 08:00 h bisher unbekannte Einbrecher in Jork in der Straße "Am Elbdeich" nach dem Aufhebeln einer Terrassentür in das Innere eines Bungalows eingedrungen und haben diesen nach brauchbarem Diebesgut durchsucht. Mit unter anderem Münzen und Weinflaschen als Beute konnten der oder die Täter anschließend unbemerkt die Flucht antreten.
Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu dem Einbruch und möglichen verdächtigen Personen oder Fahrzeugen geben können, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 04162-913830 bei der Jorker Polizeistation zu melden.
3. Kurioses Fahrzeugtuning führt zu Verlust der Betriebserlaubnis
Am Wochenende ist Polizeibeamten in Stade am Stader Bahnhof ein VW-Polo aufgefallen, der eine Druckufthornanlage auf der Motorhaube montiert hatte. Als die Beamten das Fahrzeug einer Kontrolle unterzogen, mussten sie feststellen, dass zusätzlich auch noch ein großer Luftkompressor auf dem Rücksitz mitgeführt wurde, um die Hörner anzutreiben.
Da weder für die Hornanlage noch den Anbau ein entsprechendes Gutachten vorhanden war und es sich hier im einen reinen Selbstbau handelte wurde ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den 18-jährigen Fahrer und den 19-jährigen Halter auf dem Beifahrersitz wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis eingeleitet.
Hierbei geht es unter anderem um die Sichteinschränkung durch die Windschutzscheibe, die mögliche zusätzliche Verletzungsgefahr im Falle eines Unfalls durch die Hörner auf der Motorhaube und den Kompressor im Innenraum sowie um die massive Lärmbelästigung durch die Nutzung der Hörner.
Immer wieder stellen Polizeibeamte im Landkreis fest, dass meistens junge Leute an ihren Fahrzeugen "Tuning"-Veränderungen vornehmen, die nicht zulässig sind und riskieren dadurch entsprechende Bußgeldverfahren und die Stilllegung ihrer Fahrzeuge. Die entsprechenden Verkehrskontrollen durch die Polizei werden fortgesetzt.
Foto in der digitalen Pressemappe der Polizeiinspektion Stade.
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