POL-STD: Küchenbrand in Stade - drei Personen zum Teil schwer verletzt
Stade (ots)
In der vergangenen Nacht gegen 03:20 Uhr wurde durch eine Stader Streifenwagenbesatzung im Hohenwedeler Weg eine Verkehrskontrolle durchgeführt.
Während der Maßnahme nahmen die eingesetzten Beamten dann deutlichen Brandgeruch wahr und konnten kurze Zeit danach auch den Alarmton eines Brandmelders hören.
Nach einer kurzen Suche konnte dann der Brandort im 1. Obergeschoß eines Mehrfamilienhauses entdeckt werden.
Umgehend wurde die Feuerwehr zur Brandbekämpfung alarmiert und ca. 40 Feuerwehrleute des 1. Zuges der Ortswehr Stade rückten an der Brandstelle an.
Da aus der Wohnung Hilferufe einer männlichen Person wahrgenommen werden können, versuchten die Polizisten, die Wohnungstür aufzubrechen, was jedoch zunächst nicht gelangt.
Wenig später erschien die Lebensgefährtin des Wohnungsinhabers und die Tür konnte mit ihrer Hilfe schließlich geöffnet werden. Aufgrund der starken Rauchentwicklung war es jedoch zunächst nicht möglich die Wohnung zu betreten.
Die kurz darauf eintreffenden Feuerwehrleute konnten dann unter schwerem Atemschutz in die Wohnung gelangen und den verletzten 59-jährigen Bewohner retten.
Durch den Brand und die Rettungsmaßnahmen wurden der Bewohner schwer, die 57-jährige Lebensgefährtin, sowie ein eingesetzter 28-jähriger Polizeibeamter leicht verletzt und nach der Erstversorgung durch den Stader Notarzt und die Besatzung der eingesetzten Rettungswagen ins Stader Elbeklinikum eingeliefert werden.
Die beiden Leichtverletzten wurden zwischenzeitlich bereits wieder aus dem Krankenhaus entlassen.
Polizeibeamte und Tatortermittler der Stader Polizei nahmen noch vor Ort die ersten Ermittlungen zur Brandursache auf.
Nach derzeit vorliegenden Erkenntnissen war offenbar zunächst ein auf dem Herd stehender Topf mit Speisen und danach die Dunstabzugshaube in Brand geraten.
Der Feuerwehr gelang es schnell, den Brand zu löschen, bevor er sich weiter in der Wohnung ausbreiten konnte.
Nach vorläufiger Einschätzung entstand so ein Sachschaden in Höhe von mindestens 80 000 Euro.
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