POL-STD: Polizei und Ordnungsbehörden durchsuchen Modellwohnung in der Buxtehuder Innenstadt +++ Gemeinsame Pressemeldung von Polizeiinspektion Stade und Landkreis Stade +++
Stade (ots)
Am gestrigen späten Abend von 20:45 h bis Mitternacht haben Einsatzkräfte der Polizei zusammen mit Vertretern der Ordnungsbehörden eine Modellwohnung in der Buxtehuder Innenstadt durchsucht.
Vorausgegangen waren anonyme Hinweise an den Landkreis Stade als für den Bereich Prostitution zuständige Ordnungsbehörde, nach denen nicht angemeldete Prostitution in dem Objekt stattfindet. Die anonymen Hinweise wurden durch Videos und Fotos untermauert. Den Hinweisgebern zufolge sollen junge Frauen asiatischer und osteuropäischer Herkunft regelmäßig in Kleinbussen herangeschafft worden sein.
Aufgrund der Hinweise wurde durch den LK Stade ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren gem. Prostituiertenschutzgesetz eingeleitet.
Im Vorfeld der gemeinsamen Durchsuchungen von Polizei, Landkreis Stade und Hansestadt Buxtehude konnte beim Amtsgericht Stade ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erwirkt werden, der dann gestern Abend vollstreckt werden konnte.
Bei der Durchsuchung wurden fünf Frauen aus Osteuropa angetroffen, die nach ersten Erkenntnissen nicht als Prostituierte registriert sind. Bei mindestens einer Frau steht der Verdacht im Raum, dass sie unter einem falschen Vorwand nach Deutschland gelockt worden sein könnte. Der Wohnungsmieter konnte ebenfalls angetroffen werden.
Erste Befragungen der Frauen dauerten bis weit nach Mitternacht an, die Ermittlungen laufen weiter. Die Durchsuchungskräfte konnten mehrere Asservate sicherstellen, deren Auswertung noch andauert.
Wie viele Prostituierte derzeit im Kreisgebiet tätig sind und wie viele sich in einzelnen Betriebsstätten aufhalten, lässt sich nicht ohne Weiteres sagen. Prostituierte dürfen sich in jedem Landkreis anmelden und mit dieser Anmeldung bundesweit arbeiten. Die Anmeldungen müssen alle zwei Jahre neu beantragt werden, allerdings nicht im selben Landkreis. Für die Ordnungsbehörden ist es deshalb auch nicht sofort ersichtlich, wenn eine Prostituierte ihre Tätigkeit aufgegeben hat und keine neue Anmeldung beantragt. Ein bundesweites Register gibt es nicht. Dies dient dem Schutz der Privatsphäre der Prostituierten und verhindert eine totale Überwachung ihrer Aufenthaltsorte als Prostituierte.
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