Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen
POL-LG: ++ Gewässerverunreinigung auf der Jeetzel und Havarie auf der Elbe ++ Ermittlungen gegen Sportbootführer ++ Feuerwehr & Arbeitsboot im Einsatz ++
Lüneburg (ots)
Lüchow-Dannenberg
Hitzacker, Jeetzel Mündung/Elbe/Wussegel - Gewässerverunreinigung auf der Jeetzel und Havarie auf der Elbe - Ermittlungen gegen Sportbootführer
Wegen Gewässerverunreinigung ermittelt die Polizei nach einem Vorfall in den Mittagssstunden des 10.11.19 u.a. im Bereich der Elbe bei Hitzacker. Zwei aufmerksame Schüler im Alter von 14 und 15 Jahren aus Hitzacker waren am Sonntagmittag im Bereich der nördlichen Spitze der Altstadtinsel am Hochwasserschutztor unterwegs, als ihnen eine Gewässerverunreinigung durch buntschillerndes Öl am dortigen Bootsanleger auffiel. Sie verständigten Polizei und Feuerwehr und machten auch Fotos mit ihrem Mobiltelefon. Auf den Bildern war auch der mögliche Verursacher, ein in Brandenburg registriertes Sportboot zu sehen, welches danach schnell wieder aus der Jeetzelmündung verschwand. Das Sportboot wurde etwas später in der Nähe von Wussegel festgestellt. Hier hatte der 51jährige Skipper aus Blankenburg die Orientierung verloren und war außerhalb der Fahrrinne geraten, wo er sich mit seinem Boot im seichten Wasser festfuhr. Die Feuerwehr Hitzacker und der Umwelt- und Gewässerschutzzug des LK Lüchow-Dannenberg, rückten zur Bekämpfung der Ölverunreinigung aus. Das alarmierte Arbeitsboot "Bitter" des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Lauenburg, welches in Herrenhof stationiert ist, versuchte das havarierte Sportboot von der Elbe zu bergen, was zunächst nicht gelang und am heutigen Montag fortgesetzt wird. Die zuständige Wasserschutzpolizei aus Scharnebeck nahm die Ermittlungen hinsichtlich der Gewässerverunreinigung auf. Es wurden entsprechend Proben aus dem Gewässer gezogen. Das havarierte Sportboot wurde zunächst sichergestellt und wird in den nächsten Tagen begutachtet. Der Skipper kam zunächst in einem Hotel in Hitzacker unter. Ob gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet wird, entscheidet sich nach den weiteren Ermittlungen.
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