Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen
POL-LG: ++ "aufmerksame Zeugen!" ++ Verkehrsunfallfluchten nach Parkplatzditschern geklärt ++ Polizei verständigt - "Unterstützen Sie die Polizei!" ++
Lüneburg (ots)
Uelzen - "aufmerksame Zeugen!" - Verkehrsunfallfluchten nach Parkplatzditschern geklärt - Polizei verständigt - "Unterstützen Sie die Polizei!"
Die Polizei lobt ausdrücklich zwei Zeugen, die nach zwei unabhängigen Verkehrsunfällen in ruhenden Verkehr ihre Beobachtungen der Polizei meldeten. "Klasse!". Gegen 17:30 Uhr (am 18.12.19) hatte ein 26 Jahre alter Passant bemerkt, dass der Fahrer eines Pkw Skoda in der Schuhstraße beim Ausparken einen geparkten Pkw BMW sowie einen Metallzaunpfeiler beschädigte. Als der 58 Jahre alte Verursacher weiterfuhr, verständigte der Zeuge die Polizei, die den Verursacher ermitteln konnte. Schaden: gut 1000 Euro.
Ähnlich verlief ein Vorfall in den frühen Abendstunden des 18.12.19 in der Veerßer Straße. Eine 32 Jahre alte Fahrerin eines Pkw VW Golf hatte gegen 18:30 Uhr im Parkhaus beim rückwärts-Ausparken einen Pkw Audi Q7 beschädigt. Als die VW-Fahrerin davonfuhr, verständigte eine aufmerksame 36-Jährige die Polizei. Auch hier konnte die vermeintliche Verursacherin ermittelt werden. Schaden: gut 3000 Euro.
Hintergrund:
Unfallflucht ist unfair und kein Kavaliersdelikt! - Die Zahl der polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfallfluchten mit Sachschaden ist auch in der Region Uelzen mit gut 500 Fällen im Jahr 2018 weiterhin hoch. Unschöne Zahlen, vor allem angesichts der Tatsache, dass die Geschädigten in ungeklärten Fällen auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Häufig passiert es auf dem Parkplatz. Vor dem Supermarkt zum Beispiel. Der Einkaufswagen hat sich selbständig gemacht. Eh man sich versieht, ist er schon gegen das Auto auf dem angrenzenden Parkplatz geprallt. Oder aber es ist die Autotür. Aufgestoßen mit etwas zu viel Elan. Endstation: das Auto nebenan. Jetzt schnell umschauen: Hat das jemand gesehen? Nein? Dann wollen wir mal keine Pferde scheu machen und es auch niemandem sagen. Falsch! - Denn Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt - auch wenn "nur" ein Sachschaden entstanden ist und niemand verletzt wurde. Auch der Rempler auf dem Parkplatz - oder im Straßenverkehr - ist eine Straftat nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB) und kann bei Ermittlungserfolg für den "Flüchtigen" mit einer empfindlichen Geldstrafe und Punkten, Entzug der Fahrerlaubnis oder im schlimmsten Fall einer Freiheitsstrafe enden. Ganz abgesehen von zivilrechtlichen Ansprüchen.
Unfallflucht gefährdet Ihren Führerschein und Ihren Versicherungsschutz! Wenn Sie eine Unfallflucht beobachtet haben, helfen Sie den Geschädigten und melden Sie Ihre Beobachtungen der Polizei, auch über den Polizei-Notruf 110.
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