Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen
POL-LG: ++ Versammlungsrechtliche Aktion trotz Untersagung ++ Polizei setzt Maßnahmen zum Infektionsschutz durch ++ Personalienfeststellungen, Platzverweise, Widerstandshandlung und eingeleitete ...
Lüneburg (ots)
++ Versammlungsrechtliche Aktion trotz Untersagung ++ Polizei setzt Maßnahmen zum Infektionsschutz durch ++ Personalienfeststellungen, Platzverweise, Widerstandshandlung und eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren ++ Die Polizei bittet weiterhin um Geduld und Disziplin bei der Umsetzung der Maßnahmen gegen den Coronavirus ++
Lüchow/Lüchow-Dannenberg
Das in den letzten beiden Tagen mehrfach kommunizierte Verbot eine versammlungsrechtliche Aktion durchzuführen, missachteten mehr als 15 Personen in den Morgenstunden des 04.04.20 in der Lüchower Innenstadt. Unter dem Motto "Dezentrale Aktion - Samstag, 4.4.2020, 10 - 12 Uhr - Solidarität kennt keine Grenzen" hatte eine regionale Initiative zu einer Versammlung von jeweils 1-2 Menschen an verschiedenen Orten in Lüchow (Wendland) und später auch in Hitzacker und Dannenberg im Internet aufgerufen. Diese Versammlung wurde beim Landkreis Lüchow-Dannenberg nicht angemeldet, wurde jedoch durch diesen untersagt: Mit der auf das Infektionsschutzgesetz gestützten Allgemeinverfügung "Soziale Kontakte beschränken - anlässlich der Corona-Pandemie" v. 02.04.2020 hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Regelungen zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems erlassen. Ziel ist es, Infektionen mit dem Corona-Virus weitest möglich zu verhindern, um so Leib und Leben der Bevölkerung zu schützen. Im Rahmen dieser Verfügung sind u.a. "öffentliche Verhaltensweisen, die das Abstandsgebot von Mensch zu Mensch gefährden (z.B. Gruppenbildung ...)" untersagt. Der Aufruf, sich allein oder mit maximal zwei Personen mit Schildern, Plakaten, Redebeiträgen, etc. an verschiedenen Orten in Lüchow zu vermummen, birgt das Risiko, dass Bürgerinnen und Bürger aus Interesse stehen bleiben und sich dadurch Gruppen bilden. Diese wiederrum könnten sowohl untereinander als auch gegenüber unbeteiligten Dritten die Gefahr einer Infektionsverbreitung erhöhen. Das mit der Allgemeinverfügung verfolgte Ziel der Risikominimierung würde dadurch konterkariert. Bei der Interessenabwägung war dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 (2) GG) Vorrang vor dem Recht auf Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) einzuräumen. Zum Schutze der Bürgerinnen und Bürger, vor allem der Risikopersonen, sei diese Veranstaltung deshalb zu untersagen, so Ordnungsamtsleiter Christian Schlenker.
Nachdem in den Morgenstunden in Lüchow gut 15 Personen, in Hitzacker zwei Personen und Dannenberg fünf Personen offensichtlich dem Gebot nicht nachkamen und demonstrieren wollten, wurden die Personen durch Polizeibeamte auf die durch den Landkreis im Zuge des Kontaktverbotes ausgesprochenen Maßnahmen hingewiesen. In Hitzacker und Dannenberg entfernten sich die Personen wieder unter Beachtung der aktuellen Regeln der Sozialen Distanz.
Ein Großteil der Personen in Lüchow zeigte sich dagegen äußerst unkooperativ und uneinsichtig, so dass durch die Polizei mehrere Lautsprecherdurchsagen und nach Personalienfeststellung Platzverweise erfolgten. Eine Person leistete parallel Widerstand, so dass ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet wurde. Insgesamt leiteten die Beamten 36 Ordnungswidrigkeitenverfahren nach der Nds. Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte im Rahmen der Pandemie ein.
Das Verhalten der Personen stieß bei einer Vielzahl der Lüchower Bürgerinnen und Bürgern auf absolutes Unverständnis. Die Polizei bittet weiterhin um Geduld und Disziplin bei der Umsetzung der Maßnahmen gegen den Coronavirus und appelliert in diesem Zusammenhang an alle Bürgerinnen und Bürger sich an das Kontaktverbot und die Gebote zu halten.
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