Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen
POL-LG: ++ Präsenzmaßnahmen der Polizei im Rahmen der Corona-Notbremse in Lüchow-Dannenberg ++ Polizei ahndet Verstöße und mahnt ++ weiterhin hohe Inzidenzzahlen und Himmelfahrt(s-Wochenende) im Blick ++
Lüneburg (ots)
++ Präsenzmaßnahmen der Polizei im Rahmen der Corona-Notbremse in Lüchow-Dannenberg ++ Polizei ahndet Verstöße und mahnt ++ weiterhin hohe Inzidenzzahlen und Himmelfahrt(s-Wochenende) im Blick ++
Lüchow-Dannenberg
Auch vor dem Hintergrund der weiterhin steigenden Infektionszahlen im Landkreis Lüchow-Dannenberg, der seit dem 5. Mai als "Hochinzidenz-Kommune" den Maßnahmen der sog. Bundesnotbremse unterliegt, hat die Polizei am Wochenende ihre Präsenzmaßnahmen in der Region intensiviert. Unterstützt wurden die Beamten des Lüchower Einsatz- und Streifendienstes und die Beamten der hiesigen Polizeistationen auch von Kräften der Lüneburger Bereitschaftspolizei sowie den Polizeireiter, die bei dem guten Wetter auch an neuralgischen Orten von Tagesausflüglern präsent waren. Dabei musste die Polizei erfreulicherweise nur in Einzelfällen mahnend einschreiten. Die Menschen, auch touristische Tagesgäste, hielten sich an die geltenden Regeln und zeigten sich auch bei einzelnen Regelverstößen einsichtig, so dass es im Regelfall bei ermahnenden Worten blieb.
Anders verhielt es sich in den Nachmittagsstunden des 07.05.21 bei einem Jugendlichen am Amtshof in Lüchow. Der junge Mann aus der Region hatte gegen Corona-Maßnahmen verstoßen, zeigte sich äußerst uneinsichtig und wollte sich auch nicht ausweisen. In der Folge leistete der 17-Jährige Widerstand, so dass entsprechende Strafverfahren eingeleitet wurden.
Im Verlauf des 08.05.21 leiteten die Beamten fünf Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz ein, da sich mehrere Jugendliche aus verschiedenen Haushalten ohne Mindestabstand und teilweise ohne MNB getroffen hatten.
Mehrere weitere Hinweise auf sog. Corona-Partys bestätigten sich erfreulicherweise nicht.
Auch im Hinblick auf die Inzidenzzahlen und dem vor der Tür stehende Himmelfahrt(s-Wochenende) hat die Polizei auch schon die nächsten Tage im Blick und appelliert die geltenden Regeln gerade jetzt einzuhalten um das Infektionsgeschehen zu senken.
Ein Überblick über die aktuellen und wichtigsten Regeln (nach dem Infektionsschutzgesetz und der Nds. Corona-Verordnung) im Landkreis Lüchow-Dannenberg:
Private Kontakte
Es gilt erneut die "1-und-1-Regel": Die Mitglieder eines Haushalts dürfen sich mit maximal einer Person eines anderen Haushalts treffen. Diese Regel ist nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch in der eigenen Wohnung oder unter freiem Himmel, z. B. im eigenen Garten, zu beachten. Nicht mitgezählt werden die eigenen Kinder bis 14 Jahre.
Nächtliche Ausgangssperre
Zwischen 22 Uhr am Abend und 5 Uhr in der Früh heißt es: zuhause bleiben! Es gibt allerdings Ausnahmen, z. B. im Rahmen der Berufsausübung oder wenn Kinder oder Tiere zu versorgen sind. Auch der Abendspaziergang oder die Joggingrunde ist weiterhin möglich, allerdings nur bis Mitternacht und allein. Shoppingtouren fallen nicht unter die Ausnahmeregelungen. Einkäufe sollten also deutlich vor 22 Uhr abgeschlossen werden, um rechtzeitig um 22 Uhr zuhause zu sein.
FFP-Maske im ÖPNV
Wer mit Bus oder Bahn unterwegs ist, muss mindestens eine FFP2-Maske über Mund und Nase ziehen - bislang reichte bei einer Inzidenz unter 100 eine einfache OP-Maske. Kinder unter 6 sind von der Maskenpflicht befreit.
Sport
Kontaktloser Sport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Haushalts ist weiterhin möglich. Kinder bis 14 Jahre können sich außerdem in kleinen Gruppen von bis zu fünf Kindern zum Sport unter freiem Himmel treffen. Was die Anleitenden angeht: Bei vollständig geimpften Personen kann auf die hier ansonsten vorgeschriebene Testung verzichtet werden.
Wie lange gilt der Landkreis Lüchow-Dannenberg als Hochinzidenz-Kommune?
Sinkt die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100, muss die Notbremse am übernächsten Tag, also am siebten Tag, wieder gelöst werden. Dies erfolgt erneut über eine Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert fortlaufend über seine Website www.luechow-dannenberg.de über das aktuelle Geschehen. Die Fallzahlen werden aktuell mindestens einmal täglich veröffentlicht: www.luechow-dannenberg.de/corona-virus.
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