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Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen

POL-LG: ++ Schwerpunktkontrollen - Beeinflussung im Straßenverkehr ++ Polizei weist auf Gefahren hin ++ 29-Jähriger unter Einfluss festgestellt ++ Zwei Personen ohne Fahrerlaubnis ++

Lüneburg (ots)

Am Mittwoch, den 13.11.2024 sind am Vormittag im Stadtgebiet Lüneburg Schwerpunktkontrollen von rund ein Dutzend PolizeibeamtInnen durchgeführt worden. Der gestrige Schwerpunkt lag dabei insbesondere bei der Fahrtüchtigkeit der Verkehrsteilnehmenden. Dabei wurden entsprechende stationäre und mobile Verkehrskontrollen im Rahmen einer Fortbildung durchgeführt. Im Bereich der Straße "Vor dem Neuen Tore" wurde ein 29 Jahre alter Skoda-Fahrer kontrolliert, welcher unter dem Einfluss von Medikamenten stand. Zusätzlich wurden bei weiteren Kontrollen zwei Fahrer ohne entsprechende Fahrerlaubnis festgestellt. Die Polizei Lüneburg wird weitere Kontrollen im Hinblick auf die Fahrtüchtigkeit durchführen, um den Gefahren durch Beeinflussungen von Medikamenten, Drogen oder Alkohol entgegen zu wirken.

Hintergrund:

Im Rahmen der landesweiten "Fachstrategie Verkehr 2027" stellt im Jahr 2024 das Thema "Fahrtüchtigkeit" als Schwerpunkt in einem besonderen Fokus der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit. In der Polizei Niedersachsen wurde in den zurückliegenden Jahren das Konzept "Feststellung und Steigerung der Fahrtüchtigkeit von Verkehrsteilnehmenden im öffentlichen Verkehrsraum" (Abkürzung: FSVR) entwickelt und mit Erlass des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport landesweit eingeführt.

Die Verkehrstüchtigkeit im Allgemeinen sowie die Verkehrsteilnahme unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol stellt neben weiteren eine Hauptunfallursache mit teils schweren Folgen dar. Zunehmend ist in den vergangenen Jahren eine gesteigerte Affinität der Verkehrsteilnehmenden in Bezug auf den Konsum von Cannabisprodukten als auch anderen Rauschmitteln wahrnehmbar. Besondere Signifikanz erlangt dies durch die erfolgte Freigabe von Cannabis bei gleichzeitigem Fehlen von Trennungsvermögen zwischen dem Konsum derartiger Rauschmittel und der Teilnahme unter dem Einfluss derselben Substanzen am Straßenverkehr, obwohl vielfach die Fahrtüchtigkeit dann nicht mehr gegeben ist. Trotz der kürzlich eingeführten Erhöhung des Grenzwertes von THC im Straßenverkehr sollen nicht die Gefahren von Cannabis-Konsum vor Fahrtantritt außer Acht gelassen werden. Diesem zu erwartenden Gefahrenpotential gilt es bereits jetzt durch intensive Aufklärung und Information im Rahmen der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit sowie öffentlichkeitswirksame Kontrollmaßnahmen entgegen zu wirken.

Rückfragen bitte an:

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Pressestelle
Michel Koenemann
Telefon: 04131-8306-2515
E-Mail: pressestelle@pi-lg.polizei.niedersachsen.de
https://www.pd-lg.polizei-nds.de/dienststellen/polizeiinspektion_luen
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