Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen
POL-LG: ++ Ingewahrsnahme mit dem Ziel der Abschiebehaft ++ Maßnahmen von Polizei Lüneburg und Landkreis Harburg seit letzter Woche eng abgestimmt ++ Amtsgericht entscheidet über Abschiebehaft ++
Lüneburg (ots)
Lüneburg/ Landkreis Harburg
Einen 30 Jahren alten Staatsbürger aus Guinea-Bissau nahm die Polizei wie bereits vorbesprochen und geplant in den Morgenstunden des heutigen 30.01.25 in Lüneburg mit dem Ziel der Abschiebehaft in Gewahrsam. Mit Ablauf der 7 Tage-Ausreisefrist aufgrund seiner in der letzten Woche rechtskräftigen Ausweisung, die durch den LK Harburg verfügt und durch die Polizei Lüneburg verkündet wurde, war diese Maßnahme am heutigen Tage möglich.
Der Betroffene aus Guinea-Bissau wurde erstmals Anfang Januar 2025 im Rahmen einer Personenkontrolle der Polizei Tostedt mit einem gefälschten portugiesischen Aufenthaltstitel aufgegriffen. Die Beamten stellten den unerlaubten Aufenthalt fest, der Betroffene kam der Aufforderung, bei der Ausländerbehörde des Landkreises Harburg vorzusprechen, jedoch nicht nach. Nach einem weiteren Antreffen in Lüneburg in der letzten Woche durch Polizei Lüneburg wurde dem 30-Jährigen aufgrund seines unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet die Ausweisungsverfügung der Ausländerbehörde des Landkreises Harburg durch die Polizei Lüneburg am 22. Januar zugestellt und eröffnet, so dass die damit verbundene, siebentägige Ausreisefrist am gestrigen Tag endete.
Seit dem ersten Antreffen in Lüneburg fiel der 30-Jährige fast täglich meist in zwei Fällen durch Hausfriedensbrüche (Aufenthalt in Wohngebäuden trotz Hausverbot), Betrugsdelikten (Essen in Lokalitäten) sowie auch bei einer Körperverletzung zum Nachteil einer Verkäuferin sowie einem tätlichen Angriff (Schlag mit der Faust) zum Nachteil einer Polizeibeamtin auf. Dabei wurde der Mann u.a. nach Verstoß gegen Platzverweise fast täglich zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen. Die Maßnahmen wurden jeweils engmaschig mit den entsprechenden BereitschaftsrichterInnen unter Beachtung aller rechtlichen Grundlagen für freiheitsentziehende Maßnahmen geprüft und umgesetzt.
Parallel wurden dem 30-Jährigen weitere Hilfsangebote, Schlafmöglichkeiten und Maßnahmen unterbreitet. Neben der fast täglichen Abstimmung mit dem Landkreis Harburg wurden polizeiintern weitere Möglichen nach Strafprozessrecht, Gefahrenabwehrrecht und PsychKG geprüft.
Der Betroffene wurde nach Ablauf der Frist heute im Rahmen der Möglichkeiten des Aufenthaltsgesetzes in Gewahrsam genommen mit dem Ziel der Vorführung zur Abschiebungshaft. Die Prüfung erfolgt derzeit beim Amtsgericht Lüneburg.
Die Polizei betont in diesem Zusammenhang noch einmal die enge und direkte Zusammenarbeit mit dem Landkreis Harburg, die in den letzten sieben Tagen unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und Fristen eine schnellstmögliche Ingewahrsamnahme mit dem Ziel der Abschiebung möglich machten.
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