Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen
POL-LG: ++ Neues Versicherungskennzeichen ab 1. März 2025 - "Aus Blau wird Grün" ++ Fahren ohne Versicherungsschutz erfüllt auch bei Unwissenheit den Straftatbestand ++
Lüneburg (ots)
Ab dem 1. März 2025 beginnt das neue Versicherungsjahr für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen oder -plakette. Wer ein solches Fahrzeug nutzt, braucht bis spätestens zu diesem Datum neuen Versicherungsschutz - erkennbar an der grünen Schrift auf weißem Grund (statt Blau wie im Vorjahr).
Warum ist das wichtig? Bei Verkehrskontrollen fällt immer wieder auf, dass Fahrzeuge ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs sind - besonders E-Scooter, die immer häufiger auf unseren Straßen zu sehen sind.
Entsprechende Fahrten ohne Versicherungsschutz sind nach dem Pflichtversicherungsgesetz strafbar. Dabei handelt es sich um kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die entsprechend verfolgt wird. Auch die fahrlässige Begehung aufgrund von Unwissenheit erfüllt den Straftatbestand.
Martin Schwanitz, Verkehrssicherheitsberater, betont: "Da E-Scooter schon ab 14 Jahren gefahren werden dürfen, sollten Eltern unbedingt darauf achten, dass ihre Kinder nur mit gültigem Versicherungsschutz unterwegs sind. Kommt es zu einem Unfall ohne Versicherung, bleibt man auf den Kosten sitzen."
Welche Fahrzeuge brauchen eine neue Versicherung? Nicht nur E-Scooter benötigen ab März ein neues Versicherungskennzeichen, sondern auch:
- Mofas & Mopeds (bis 50 cm³, max. 45 km/h)
- S-Pedelecs (E-Bikes mit Unterstützung bis 45 km/h)
- DDR-Mopeds (bis 60 km/h, wenn vor dem 1.3.1992 versichert)
- E-Roller (mit Betriebserlaubnis, max. 45 km/h)
- Quads & Trikes (bis 50 cm³, max. 45 km/h)
- Motorisierte Krankenfahrstühle
- Segways (nach Elektrokleinstfahrzeugverordnung)
Wichtiger Hinweis: Versicherungsschein immer mitführen! Viele wissen nicht, dass der Versicherungsschein immer dabei sein muss und bei Kontrollen vorgezeigt werden muss. Das schreibt die Fahrzeugzulassungsverordnung (§ 52 Abs. 1 FZV) vor. Ein Nichtmitführen kann bei einer Kontrolle mit 10 Euro Verwarngeld geahndet werden.
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