POL-COE: Dülmen
Dülmen geht spazieren
Coesfeld (ots)
Bereits seit Januar 2021 treffen sich in Dülmen mehrere Personen zu Montagsspaziergängen. Vor dem ersten Treffen sind dazu Flyer verteilt worden, in denen aktiv zur Teilnahme aufgerufen wurde. In den ersten Wochen gab es eine überschaubare Anzahl an Teilnehmenden, die sich zum Sommer hin mit abflachender Corona-Welle deutlich reduzierte.
Die anwesenden Polizisten und Ordnungsamtsmitarbeiter stellten in den vergangenen Wochen jedoch einen erheblichen Zulauf an Personen fest. Auch die Bevölkerung ist, aufgrund der großen Teilnehmerzahl, auf die Versammlung aufmerksam geworden. In der vergangenen Woche führte dies zu Diskussionen, die auch an die Polizei herangetragen wurden.
Diese Treffen wurden bislang nicht als Versammlung angemeldet und es gibt keinen Verantwortlichen, der als Anmelder bzw. Ansprechpartner zur Verfügung steht. Die Polizei des Kreises Coesfeld kommt nach rechtlicher Bewertung nun zu dem Schluss, dass es sich um eine Versammlung handelt. Laut Artikel 8 des Grundgesetztes besteht das Recht zur Versammlungsfreiheit und der Meinungsäußerung. "Dies ist ein besonders schützenswertes Gut", sagt Thomas Eder, Abteilungsleiter der Polizei Coesfeld.
Nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung NRW vom 09.12.21 gibt es verschärfte Maßnahmen: Ab 1.000 Teilnehmenden ist bei Veranstaltungen im Freien eine Maske zu tragen und ab 2.500 Teilnehmenden gelten bei Versammlungen Kontaktbeschränkungen für nicht Immunisierte. Diese Zahlen werden bei den Spaziergängen in Dülmen jedoch bei weitem nicht erreicht, so dass Teilnehmende - auch nicht Immunisierte - im Rahmen der Versammlung keine Maske tragen und keine Abstände einhalten müssen. "Ich kann jeden verstehen, der kein Verständnis für die Montagsspaziergänge hat und ich empfinde das ebenso als unvernünftig", unterstreicht Eder. "Wir beobachten und bewerten jede Woche neu. Als gute Demokraten müssen wir die Situation einfach ertragen."
Die Polizei begleitete alle bisherigen Versammlungen. Dies wird auch in Zukunft so sein. Sie wird konsequent einschreiten, sollte es zu Gewalt oder strafbaren Handlungen kommen. Sowohl die Polizei, als auch das Ordnungsamt sind als Ansprechpartner vor Ort.
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