POL-COE: Dülmen, Koppelweg
Planwagenfahrer ohne erforderlichen Führerschein, Genehmigungen und Versicherungsschutz
Coesfeld (ots)
Am Sonntag (01.05.2022) fiel Polizisten gegen 17.20 Uhr ein Planwagen auf dem Koppelweg in Dülmen aufgrund einer abgekratzten Plakette auf.
Die Beamten hielten den 18-jährigen Fahrer aus Dülmen an. Hierbei stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist, der Anhänger weder zugelassen noch versichert ist und auch eine erforderliche Ausnahmegenehmigung für eine solche Planwagenfahrt nicht vorliegt. Die 22 Mitfahrenden mussten ihren Weg zu Fuß weiter bestreiten.
Um 17.30 Uhr kontrollierten die Beamten einen weiteren Planwagen am gleichen Ort. Auch dieser Anhänger war nicht angemeldet und versichert.
Planwagenfahrten zählen zu Freizeitaktivitäten und erfüllen demnach keine land- oder forstwirtschaftlichen Zwecke.
Auf Nachfrage konnte der 27-jährige Coesfelder Planwagenfahrer (auch Halter) keine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde nach § 29 Abs. 3 und § 46 Abs. 1 Nr. 5a StVO vorlegen.
Weiter benötigt der Fahrzeugführer einer solchen Planwagenfahrt eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E, welche er ebenfalls nicht vorlegen konnte.
Eine Abnahme der Kombination nach § 70 StVZO (Personentransport auf Anhängern) war ebenfalls nicht erfolgt.
Die Weiterfahrt wurde in beiden Fällen untersagt und ein entsprechendes Strafverfahren gegen die Fahrer und gegen den Halter des Anhängers und Traktors eingeleitet.
Wer eine Planwagenfahrt anbieten und durchführen möchte, muss außer der entsprechenden Fahrerlaubnis einige Genehmigungen einholen. Es ist also ratsam, sich ausführlich zu erkundigen, bevor man eine Zugkombination für solche Zwecke in Betrieb nimmt.
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