Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (1733) 0,0 Promillegrenze für Fahranfänger
Nürnberg (ots)
In der kommenden Nacht tritt das neue Gesetz in Kraft, wonach es Fahranfängern während der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres verboten ist, als Führer eines Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke zu sich zu nehmen oder die Fahrt anzutreten, obwohl noch die Wirkung eines solchen Getränkes gegeben ist.
Ab 01.08.2007, 00.00 Uhr, wird mit dem neuen Gesetz gegen eine der Hauptunfallursachen konsequent vorgegangen. Allein in Mittelfranken wurden im Jahr 2006 bei 833 festgestellten Alkoholunfällen acht Menschen getötet und 422 Personen zum Teil schwer verletzt. Die Polizei wird deshalb bei Verkehrskontrollen verstärkt darauf achten, dass diese neue Vorschrift eingehalten wird.
Wer als Fahranfänger unter Alkoholeinwirkung ein Kraftfahrzeug führt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 125 Euro rechnen. Hinzu kommen 2 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg. Die Probezeit verlängert sich außerdem um zwei Jahre für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, und es ist auch die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar erforderlich.
Der Rat der Polizei für alle Verkehrsteilnehmer lautet deshalb:
Wer fährt, trinkt nicht - wer trinkt, fährt nicht!
Peter Grösch/n
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