Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (2688) Betrüger kam in Untersuchungshaft
Nürnberg (ots)
Ein 62-jähriger Nürnberger hat sich in den vergangenen Jahren in betrügerischer Absicht bei Senioren über eine Million Euro erschwindelt, indem er den Geschädigten angebliche risikolose Geldanlagen anbot. Das ihm anvertraute Geld verwendete er jedoch absprachewidrig zu Aktienspekulationen.
Durch die Anzeige eines Opfers war das Fachkommissariat der Nürnberger Kriminalpolizei auf den 62-Jährigen aufmerksam geworden. Wie sich bei den Ermittlungen, die in den vergangenen Monaten geführt wurden, herausstellte, hatte der Tatverdächtige seine Anleger schon seit Jahren über Kleinanzeigen gesucht. Dabei versprach er weit über dem Markt liegende Zinserträge. Dazu ließ er sich die Anlagebeträge in bar aushändigen und quittierte diese mit einem normalen Quittungsblock. Er versprach seinen Kunden, dieses Geld völlig risikolos festverzinslich zwischen 4,5 und 6,5 Prozent bei einer Bank in Luxemburg oder in Österreich anzulegen. Die ihm so anvertrauten Gelder verwendete er jedoch absprachewidrig zu Aktienspekulationen. Dabei verlor er einen Großteil des ihm anvertrauten Geldes.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft war deshalb gegen den 62-Jährigen ein Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht Nürnberg erwirkt worden. Diese Durchsuchung führte schließlich zur Sicherstellung von Beweismitteln. Anhand dieser Beweise konnte jetzt nachrecherchiert werden, dass der 62-Jährige in den vergangenen sechs Jahren über eine Million Euro in betrügerischer Absicht erlangt hat. Bislang sind den Ermittlern 12 Opfer bekannt. Es handelt sich überwiegend um ältere Mitbürger, die dem 62-Jährigen ihr Geld zur vermeintlichen Altersvorsorge anvertraut hatten. Gegen den Tatverdächtigen erließ deshalb Anfang Dezember 2007 der Ermittlungsrichter Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Betruges und ordnete Untersuchungshaft an. Von dem erschwindelten Geld hat der 62-Jährige bisher etwa die Hälfte an seine Opfer zurückzahlen können.
Der Tatverdächtige ist der Justiz kein Unbekannter. Wegen des gleichen Delikts hat er bereits schon einmal eine Freiheitsstrafe verbüßt. Auch hier lag der Schaden im Millionenbereich.
Peter Schnellinger/n
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