Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (1024) Mobiltelefon am Ohr führte zur Entdeckung weiterer Verstöße
Fürth (ots)
Mit einer Fahrt in leichten Schlangenlinien machte der Führer eines Sattelzuges am Montagnachmittag, 16.06.2008, auf der Bundesstraße 8 bei Fürth auf sich aufmerksam.
Beim Überholen des Lkw stellte die Streifenbesatzung der Verkehrspolizei Fürth fest, dass der 37-jährige Lkw-Lenker gerade mit dem Handy telefonierte. Der Sattelzug wurde angehalten und Fahrer und Fahrzeug einer Kontrolle unterzogen. Bereits an Ort und Stelle konnten mehrere Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz festgestellt werden. Der 37-Jährige hatte Tachoscheiben zum einen nicht richtig, zum anderen vorsätzlich falsch ausgefüllt, Tagesruhezeiten verändert und die Lenkzeiten nicht eingehalten. Unter anderem fuhr er 13 Stunden ohne jede Lenkzeitunterbrechung. Zudem stellten die kontrollierenden Beamten fest, dass Aufzeichnungen der letzten beiden Monate fehlten, die Lenk- und Ruhezeiten über mehrere 1000 Kilometer dokumentieren müssten. Bei der weiteren Begutachtung des Fahrzeugs entdeckten die Beamten einen gravierenden Mangel an der Bremsanlage. Bei einem vorausgegangenen Abladevorgang in Nürnberg war der ABS/EBS-Schalter am Fahrzeug abgerissen. Über diesen Schalter wird auf elektronischem Weg der Bremsdruck für Zugmaschine und Auflieger geregelt. Ohne diese Regelung wird bei jedem Bremsvorgang eine Vollbremsung von Zug und Auflieger durchgeführt. Eine Weiterfahrt des Sattelzuges wurde unterbunden. Der Auflieger musste an Ort und Stelle abgekoppelt werden. Befragt, warum er trotz Warnaufklebern und Warnzeichen im Führerhaus und trotz defektem ABS/EBS-Schalters gefahren sei, beantworte der 37-jährige Lkw-Fahrer damit, dass er niemals bremsen müsse, da er vorausschauend fahren würde. Die festgestellten Verstöße wurden an das Gewerbeaufsichtsamt weitergeleitet. Ob auch Verstöße durch die Beschäftigungsfirma vorliegen, muss noch ermittelt werden. Zudem liegt der Verdacht auf arbeitsrechtliche Verstöße vor. Die weitere Sachbearbeitung erfolgt hier durch eine Dienststelle des Zolls.
Michael Gengler/hu
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