Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (6) Strafverfahren gegen den Leiter der Diensthundestaffel wegen Körperverletzung endete mit Strafbefehl
Nürnberg (ots)
Gestern endete ein Strafverfahren wegen Körperverletzung gegen den Leiter der Diensthundestaffel Mittelfranken vor dem Nürnberger Amtsgericht mit der Ausfertigung eines Strafbefehls.
Der Polizeibeamte wurde in insgesamt 20 Fällen der Körperverletzung - begangen an einem seiner Mitarbeiter - zur Verantwortung gezogen. Die Staatsanwaltschaft setzte einen Strafrahmen von 10 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung fest. Nach Rechtskraft des Urteils werden dienstrechtliche Maßnahmen folgen.
Im März 1999 äußerte ein 50-jähriger Diensthundeführer im Gespräch mit seinem Direktionsleiter, dass er von dem 52-jährigen Leiter der Diensthundestaffel körperlich misshandelt worden sei. Die Vorfälle seien im Zeitraum von 1995 bis 1996 geschehen.
Das Polizeipräsidium Mittelfranken leitete daraufhin umgehend straf- und dienstrechtliche Ermittlungen gegen den 52-jährigen Polizeihauptkommissar ein. Die Kriminalpolizei wurde mit der Durchführung der strafrechtlichen Ermittlungen beauftragt.
Der 50-jährige Polizeihauptmeister wurde zur Ausbildungseinheit der Diensthundestaffel abgeordnet, so dass er nicht mehr mit seinem Vorgesetzten zusammentraf.
Als sich im November auf Grund der Ermittlungen der Verdacht gegen den Polizeihauptkommissar konkretisierte, wurde ein anderer Beamter mit der Wahrnehmung der Aufgaben als Leiter der Diensthundestaffel beauftragt. Seitdem war der 52-jährige Polizeihauptkommissar über längere Zeit krankheitsbedingt nicht mehr im Dienst.
Der Vorgesetzte hat laut Strafbefehl seinen zwei Jahre jüngeren Mitarbeiter mehrfach die Ohren umgedreht und ihn an der Nase gezogen. Neben Zwicken in den Bauch und die Rippen habe er diesem auch mit dem Schlagstock von hinten in die Genitalien geschlagen. Die Handlungen gipfelten darin, dass der 52-Jährige ihm mit einem Elektroschockgerät, welches für die Hundeausbildung bestimmt war, einen Stromstoß auf den Körper abgab. Folge der Misshandlungen bei dem 50-jährigen Polizeihauptmeister waren neben den Schmerzen auch blaue Flecken.
Die dienstrechtlichen Ermittlungen wurden bis zum Ausgang des Strafverfahrens ausgesetzt. Nach Rechtskraft des Strafbefehls werden diese unverzüglich wieder aufgenommen.
Nach der Bayer. Disziplinarordnung sind Maßnahmen von Geldbuße bis hin zur Entfernung aus dem Dienst möglich. Die Entscheidung wird durch das Verwaltungsgericht getroffen. Da die Entscheidung jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, hat das Polizeipräsidium Mittelfranken jetzt schon festgelegt, dass der Polizeihauptkommissar nicht mehr als Leiter der Diensthundestaffel verwendet wird. Er wird keine Vorgesetztenfunktion mehr wahrnehmen und die beteiligten Beamten werden nicht mehr gemeinsam bei einer Dienststelle ihren Dienst verrichten.
Der 52-jährige Polizeihauptkommissar befindet sich weiterhin im Krankenstand.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken
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