Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (2136) Kripo Erlangen warnt vor "Enkeltrick"
Erlangen (ots)
Die Kriminalpolizei in Erlangen warnt erneut vor dem sog. "Enkeltrick", bei dem ältere Mitbürger durch einen vermeintlichen Verwandten um ihr Bares gebracht werden sollen. In den letzten Tagen wurden zwei Fälle bekannt.
Nur durch das überlegte Verhalten der Angerufenen gelang es den "Verwandten" nicht, Bargeld zu erbeuten. In beiden Fällen ließen sich die älteren Damen nicht auf das Gespräch mit dem Anrufer ein bzw. fragten ihn ausführlich nach dem Verwandtschaftsverhältnis, so dass der Mann unvermittelt das Telefonat beendete.
Die Masche der Gauner ist immer die gleiche: Täter rufen ältere Menschen an und geben sich als Verwandte - meist eben als Enkel - in einer finanziellen Notlage aus, die gerade ein Auto oder einen anderen teuren Wertgegenstand günstig erwerben wollen oder schon gekauft hätten. Bei der Bitte, kurzfristig mit Bargeld auszuhelfen, geht es meist um größere Geldbeträge.
Der angebliche Verwandte ist bei einer Zusage stets verhindert, das Geld selbst abzuholen. Der Täter, ein Komplize oder eine Komplizin treten dann als entsandte Vertrauenspersonen auf, die sich mit einem vereinbarten Kennwort o. ä. identifizieren und das Geld entgegennehmen.
Die Kripo rät deshalb:
1. Bei Anrufen angeblicher Verwandter ("Enkel") in finanzieller Notlage unter deren bekannter - nicht der vom Anrufer angegebenen - Telefon- oder Handynummer zurückrufen und versuchen, den Sachverhalt zu klären. 2. Nach einem Anruf mit finanziellen Forderungen bei Familienangehörigen Rücksprache halten. 3. Bei nicht zu klärendem Sachverhalt sofort Polizei verständigen und weiteres Vorgehen absprechen. 4. Keine Details zu familiären oder finanziellen Verhältnissen preisgeben. 5. Fremden, die als "Vertrauensperson" angeblicher Verwandter kommen, niemals Bargeld aushändigen. 6. Anzeige auch erstatten, wenn man trotz aller Vorsicht schon auf den Enkeltrick hereingefallen ist. 7. Von Fremden niemals aus Gefälligkeit teure Sachen ("Blenderware") kaufen.
Verständigen Sie unmittelbar nach dem Gespräch die Polizei, um entsprechende Erkenntnisse über den Anrufer weiterzugeben.
Sollten Sie trotz aller Vorsicht Opfer solcher gemeinen Diebe geworden sein, wenden Sie sich unverzüglich an ihre Polizeidienststelle oder an den Polizeinotruf 110.
Bert Rauenbusch/hu
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