Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (463) Finderlohn sollte erzwungen werden
Nürnberg (ots)
Weil er eine gefundene Tasche nur gegen Bezahlung eines Finderlohnes wieder zurückgeben wollte, muss ein 45-jähriger Nürnberger nun mit einem Ermittlungsverfahren wegen Unterschlagung rechnen. Die Polizei nahm den Tatverdächtigen am 09.03.2009 fest.
Ein 26-Jähriger hatte seine Tasche am Montagmorgen (09.03.2009) in der U-Bahn in Nürnberg versehentlich liegen lassen. Gefunden wurde sie von einem 45-Jährigen, der in der Tasche nach der Adresse des Verlierers schaute und diesem dann im Anschluss eine Nachricht an der Haustür hinterließ. Sinngemäßer Inhalt war, dass der Mann die Tasche nur gegen Bezahlung eines Finderlohnes zurückerhalten würde.
Die Polizei wurde eingeschaltet und überwachte den vereinbarten Übergabeort mit Zivilkräften. Der Finder ließ dann auch nicht lange auf sich warten und forderte vom Eigentümer einen Finderlohn in Höhe von 50,-- Euro. Daraufhin griffen die Beamten zu und nahmen den Mann fest.
Der war dermaßen überrascht, dass er letztlich keinerlei Entlohnung für den Fund mehr geltend machen wollte. Dennoch wurde ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet.
Bert Rauenbusch/n
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