Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (703) Reihenweise Straftaten eingesammelt
Ansbach (ots)
Ein 20-Jähriger aus dem Landkreis Ansbach muss sich nach einer Party in der Nacht vom 15. auf 16.04.2009 nun wegen zahlreicher Straftaten verantworten.
Mehrere junge Leute feierten in Leutershausen im Landkreis Ansbach den Geburtstag eines 20-Jährigen. Am frühen Donnerstag Morgen (16.04.2009) musste das Geburtstagskind feststellen, dass sein Autoschlüssel und einer seiner Freunde nicht mehr aufzufinden war. Der vermisste 20-Jährige hatte im Laufe der Nacht dem Alkohol erheblich zugesprochen, so dass ein Unglücksfall nicht ausgeschlossen werden konnte. Deshalb wurde die Polizei alarmiert.
Als eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Ansbach in Leutershausen eintraf, kam auch der Vermisste samt Pkw zurück. Die Ermittlungen ergaben, dass der junge Mann sich den Wagen (einen Pkw Suzuki) unerlaubt ausgeliehen hatte, obwohl er selbst keine Fahrerlaubnis besitzt und mit weit über 1 Promille Alkohol unterwegs war.
Als er den Streifenwagen vor Ort sah, warf er einen Gegenstand ins Gebüsch und schlug mit der Faust wütend auf die Windschutzscheibe des Pkw ein, so dass diese zu Bruch ging.
Die Beamten konnten in dem Gebüsch ein nach dem Waffengesetz verbotenes Messer auffinden und sicherstellen. An dem so beschädigten Fahrzeug konnte eine zusätzliche, offensichtlich frische Beschädigung festgestellt werden, die Herkunft des Schadens war jedoch zunächst unklar.
Mittlerweile meldete sich eine 24-jährige Nürnbergerin bei der Polizei, die am Donnerstag Nachmittag bei ihrem in der Ansbacher Innenstadt geparkten Pkw einen Unfallschaden feststellte. An dem Fahrzeug entstand ein Sachschaden ihn Höhe von mehreren hundert Euro. Die vor Ort vorgefundenen Spuren des Verursacherfahrzeugs konnten eindeutig dem Pkw des 20-jährigen Geschädigten zugeordnet werden.
Der junge Mann muss sich nun wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Sachbeschädigung sowie wegen des unbefugten Gebrauchs eines Kraftwagens und eines Vergehens nach dem Waffengesetz verantworten.
Quelle: PI Ansbach
Michael Sporrer/hu
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