Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (6) Radfahrkontrollen in Erlangen
Erlangen (ots)
In den nächsten zwei Wochen - vom 22.05. bis 04.06. - wird sich die Polizei in Erlangen der Radfahrer besonders annehmen. Eine örtliche Untersuchung der Verkehrsunfälle und die Auswertung der Verkehrsunfallstatistik 1999 für das Stadtgebiet von Erlangen zeigten, dass die Verkehrsunfälle mit Radfahrern im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen sind. Wurden noch im Jahr 1998 195 einschlägige Verkehrsunfälle registriert, so ereigneten sich im darauffolgenden Jahr bereits 245. Dabei wurde ein Radfahrer getötet, 43 schwer und 166 leicht verletzt. Das sind 30% aller im Straßenverkehr verletzten Personen. Als Hauptursache wurden insbesondere die falsche Radwegbenutzung und ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot registriert. Weitere Ursachen waren Missachtung der Vorfahrt, Fehler beim Abbiegen, Wenden, Ein- und Anfahren, Radfahren unter Alkoholeinfluss sowie nichtangepasste Geschwindigkeit. Eine nicht geringe Anzahl von Bürgern führte darüber Beschwerden, dass Radfahrer teilweise gedanken- und rücksichtslos unterwegs sind. Besonders häufig wurde angeführt, dass Radfahrer in der Fußgängerzone oder auf Gehwegen ein großes Sicherheitsrisiko darstellen. Außerdem sind die Zweiradfahrer häufig bei Dunkelheit bzw. schlechten Lichtverhältnissen ohne die vorgeschriebene Beleuchtung unterwegs.
Seit 01.05. diesen Jahres gelten neue Verwarnungssätze für Radfahrer, die bereits zum Tragen kommen. Demnach werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung grundsätzlich mit einer Verwarnung in Höhe von 20 DM geahndet. Sollte dabei jemand behindert, gefährdet oder geschädigt worden sein, erhöht sich der Betrag um jeweils 10 DM. Noch teuerer wird es, wenn Radler durch die Fußgängerzone fahren und dabei einen Verkehrsunfall verursachen. Missachtet ein Radfahrer das Rotlicht, so muss er mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen, die ein Bußgeld in Höhe von 125 DM nach sich zieht. Auch das benutzte Fahrrad soll technisch den Ausrüstungsvorschriften der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) entsprechen. Ist dies nicht der Fall, muss der Fahrer mit einer Verwarnung in Höhe von 20 DM rechnen.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken
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