Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (1265) Vermehrt Internetbetrugsfälle in Westmittelfranken
Ansbach (ots)
Im vergangenen Monat (Juni 2010) traten im Zuständigkeitsbereich der Kriminalpolizeiinspektion Ansbach vermehrt Internetbetrugsfälle auf. Durch hierbei erlangte Bankdaten überwiesen sich die Unbekannten an die 35.000 Euro.
Bei der Kriminalpolizeiinspektion Ansbach wurden allein im vergangenen Monat sechs sog. "Phishing-Fälle" zur Anzeige gebracht. Die Täter gingen hierbei immer nach der gleichen Masche vor. Die Geschädigten wollten über ihr Kreditinstitut eine Online-Überweisung ausführen lassen. Zu diesem Zwecke riefen sie vermeintlich die Homepage ihres Kreditinstitutes auf. Hierbei nutzten sie den von ihnen selbst angelegten Link in ihrem Internetprogramm (Browser). Ahnungslos wähnten sie sich so auf dem Internetportal ihres Kreditinstitutes und versuchten eine Überweisung auszuführen. Hierbei erschien dann ein sog. "Pop-Up-Fenster" und gab vor, dass eine Sicherheitsüberprüfung anstünde. Aus diesem vorgetäuschten Grund wurde eine Transaktionsnummer (TAN) abverlangt. Die später Geschädigten gaben daraufhin eine TAN in das Formular ein.
Die Unbekannten benutzen nun diese TAN, um einen Geldbetrag auf ein Konto ins europäische Ausland überweisen zu lassen. In einem Fall in Colmberg wurden so allein 11.000 Euro fälschlich überwiesen.
Die Beamten des Fachkommissariats der Kriminalpolizeiinspektion Ansbach geben hierzu Tipps:
- Die Täter sendeten unbemerkt Schadprogramme (Trojaner) auf den Rechner ihres späteren Opfers. Dieses Programm veränderte dann völlig unbemerkt die Links (Favoriten) im Browser. Benützt man nun diesen "üblichen" Link, gelangt man nicht mehr auf die Homepage seines Kreditinstitutes sondern auf eine Internetseite der Betrüger. Aus diesem Grund sollte man nur direkt durch manuelle Eingabe in den Browser die Homepage seines Kreditinstitutes aufrufen.
- Wenn es aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht zwingend notwenig ist, sollten Kontoinhaber Auslandsüberweisungen für ihr Konto sperren lassen.
- Kreditinstitute oder Behörden fragen niemals eine TAN oder eine PIN ab. In so einem Fall oder bei sonstigen Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Online-Banking sollte unmittelbar das Kreditinstitut bzw. die Polizei verständigt werden.
Robert Schmitt/hu
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