Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (1507) Phishing-Fall mit neuer Masche - Warnhinweis
Uffenheim (ots)
Wieder einmal gelang es einem Unbekannten durch Computerbetrug Transaktionsnummern beim Online-Banking auszuspähen und so einen erheblichen Betrag auf ein ausländisches Konto zu transferieren. Nun ist in Uffenheim (Lkr. Neustadt/Aisch-Bad Windsheim) hierbei eine neue Verfahrensweise angewandt worden.
Ein 35-jähriger Mann aus Uffenheim war im Herbst vergangenen Jahres (2009) aufgefordert worden, ca. 20 Transaktionsnummern (TANs) einzugeben. Diese TAN-Liste war angeblich von seinem Kreditinstitut angefordert worden, um eine "Systemfreischaltung" für das Online-Banking herbeizuführen.
Zu Abbuchungen von seinem Konto kam es zunächst nicht. Der Uffenheimer sah sich so auch nicht veranlasst seiner Bank den Sachverhalt mitzuteilen.
Anfang diesen Monats (August 2010) kam es dann von seinem Konto zu einer Überweisung von 5.000 Euro in das benachbarte Polen. Auch hier war es wieder einem aufmerksamen Mitarbeiter eines Kreditinstitutes zu verdanken, dass dem Online-Banking-Nutzer kein finanzieller Schaden entstanden ist. Durch das frühzeitige Entdecken konnte von der polnischen Bank der Geldbetrag wieder zurückgebucht werden.
Bei den bisher berichteten Fällen war jeweils der Online-Banking-User dazu aufgefordert worden, eine zweite Transaktionsnummer einzugeben, da zum Beispiel eine "Fehlbuchung" mit der ersten TAN vorgelegen hätte. Ein im Hintergrund laufendes Trojaner-Programm generierte dann unsichtbar für den Nutzer eine zweite Überweisung, die den Täter begünstigte. Bei dem aktuellen Fall wird der Online-Banking-Nutzer aufgefordert, 10 bis 40 TANs auf einmal einzugeben, um sein Online-Konto wieder "freischalten" zu lassen. Die Vermögensverfügung wird auch nicht sofort durchgeführt, sondern kann auch noch nach Monaten vorgenommen werden.
Die ermittelnden Beamten des Fachkommissariats der Kriminalpolizeiinspektion Ansbach bitten nun alle Online-Banking-Nutzer, die in der Vergangenheit auch solch eine TAN-Liste zur "Kontofreischaltung" eingegeben haben, sich sofort mit ihrem Kreditinstitut in Verbindung zu setzen, um ihre aktuelle TAN-Liste sperren zu lassen.
Die Ansbacher Kriminalbeamten leiteten auch hier wieder ein Strafverfahren wegen Computerbetrugs gegen unbekannt ein.
Robert Schmitt/n
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