Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (1701) U-Bahnschlägerei aufgeklärt
Nürnberg (ots)
Mit Meldung 383 vom 09.03.2010 wurde über eine tätliche Auseinandersetzung in einem Nürnberger U-Bahnhof vom April 2009 berichtet. Zwei damals unbekannte Täter konnten jetzt nach umfangreichen Ermittlungen festgenommen werden.
Am 10.04.2009 (Gründonnerstag auf Karfreitag) gegen 00.30 Uhr war es nach vorangegangenen verbalen Beleidigungen im U-Bahnhof "Lorenzkirche" zu einer Schlägerei zwischen einem 22-Jährigen und zwei damals unbekannten Männern gekommen. Während der 22-Jährige zusammen mit vier weiteren Personen im U-Bahnhof auf den Zug Richtung Langwasser gewartet hatte, waren seine beiden Kontrahenten später hinzugekommen.
Nach Auswertung der Videobilder ist zu erkennen, dass das spätere Opfer, der 22-Jährige, zunächst gegen einen der beiden Schläger mit einem Faustschlag reagierte. Anschließend wurde er abwechselnd von dem Duo mit Faustschlägen und später auch Fußtritten traktiert. Ein 31-jähriger Fahrgast, der das Geschehen beobachtet hatte und mit seinem Mobiltelefon die Polizei verständigen wollte, erhielt von einem der beiden Schläger ebenfalls einen Faustschlag versetzt. Der Führer der einfahrenden U-Bahn verständigte über die VAG-Leitzentrale die Polizei. Die beiden Schläger konnten jedoch vor dem Eintreffen der Polizeistreife flüchten.
Der 22-Jährige erlitt glücklicherweise nur leichtere Blessuren, der 31-jährige Fahrgast blieb gänzlich unverletzt.
Vor wenigen Wochen meldete sich auf Grund der Medienveröffentlichung eine weitere Zeugin, die letztlich den entscheidenden Hinweis geben konnte. Nachdem sich im Zuge der Anschlussermittlungen der Tatverdacht gegen zwei 29-Jährige aus dem Landkreis Nürnberger Land erhärtet hatte, wurden am 09.09.2010 durch Beamte der PI Nürnberg-Mitte richterliche Durchsuchungsbeschlüsse vollzogen.
Dabei fanden sich in den Wohnungen der Beschuldigten mehrere Beweismittel, u.a. auch Kleidungsstücke, die zur Tatzeit getragen worden waren.
Die beiden Männer wurden zum Sachverhalt gehört, zogen es aber vor, von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.
Gegen sie wird nun wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.
Bert Rauenbusch/n
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