Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (2032) Falsche Abmahnungen per E-Mail versandt - Warnmeldung
Feuchtwangen (ots)
Derzeit werden massenhaft E-Mails versendet, in welchen bislang unbekannte Täter eine existierende Rechtsanwaltskanzlei als Absender angeben und vermeintliche Abmahnungen versenden. Die Polizei Mittelfranken warnt vor diesen Spam-Mails.
Im Laufe der vergangenen Woche erhielt u.a. ein 58-jähriger Mann aus Bechhofen (Lkr. Ansbach) eine E-Mail vermeintlich von einer existierenden Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg. In diesen Schreiben bezichtigen die unbekannten Täter den jeweiligen Empfänger durch Download urheberrechtsgeschützter Werke auf virtuellen Tauschbörsen (Peer-To-Peer-Netzwerke) im Internet sich strafbar bzw. schadensersatzpflichtig gemacht zu haben. Insbesondere sollen sich die angeschriebenen Personen Werke mit pornografischem Inhalt verschafft haben. Auch hier wird versucht, die Glaubwürdigkeit des Schreibens zu erhöhen, indem eine tatsächlich existierende Filmproduktionsgesellschaft fälschlicher Weise als geschädigte Firma angeführt wird.
Den angeschriebenen Personen werden dann strafprozessuelle und zivilrechtliche Maßnahmen in Aussicht gestellt. Diese könnten jedoch durch das Bezahlen von 100 Euro abgewendet werden. Die Täter fordern die potentiellen Opfer dazu auf, ein anonymes und virtuelles Bezahlsystem zu nutzen. So sollten sie an bestimmten Stellen Bargeld "einzahlen" um so eine mehrstellige Ziffernkombination zu erhalten. Auf einer entsprechenden Internetseite müsste dann diese Zahlenkombination eingegeben und somit "virtuelles Bargeld" transferiert werden.
Die fälschlicherweise in den Schreiben genannte Rechtsanwaltkanzlei aus Hamburg hat sich bereits eindeutig von diesen E-Mails distanziert.
Der 58-jährige Mann aus dem Landkreis Ansbach bezahlte die geforderten 100 Euro nicht und erstattete bei seiner zuständigen Polizeiinspektion Feuchtwangen Anzeige. Die ersten Recherchen des Ermittlungsdienstes der Polizei Feuchtwangen deuten darauf hin, dass die E-Mails (bundesweit versandt) von Übersee stammen.
Die Polizei Mittelfranken warnt ausdrücklich davor, dieser falschen Abmahnung Folge zu leisten und die darin geforderten 100 Euro zu übergeben.
Robert Schmitt/n
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