Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (2274) Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss
Nürnberg/Fürth (ots)
Am 28.11.2010 ereigneten sich im Stadtgebiet Nürnberg und Fürth zwei Verkehrsunfälle, bei denen die Fahrzeugführer zum Teil erheblich alkoholisiert waren. Glücklicherweise wurden keine weiteren Personen verletzt.
Am Sonntagmorgen (05.45 Uhr) befuhr ein 21-jähriger, in Nürnberg wohnhafter Mann mit einem Pkw Hyundai Tucson in Nürnberg die Südliche Fürther Straße in stadtauswärtige Richtung. An der Kreuzung Fürther Straße/Roonstraße wollte er nach rechts in die Roonstraße abbiegen, geriet dabei jedoch mit seinem Fahrzeug ins Schleudern und kam nach links von der Fahrbahn ab. Anschließend prallte der Pkw frontal gegen einen Ampelmast der dortigen Fußgängerampel und gegen einen Absperrpfosten.
Der 21-Jährige ist nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp unter einem Promille. Es entstand ein Gesamtsachschaden in Höhe von ca. 25.000 Euro.
Gegen 21.30 Uhr befuhr ein 62-jähriger Mann mit seinem Pkw VW Sharan die Würzburger Straße in Fürth in stadteinwärtige Richtung und wollte nach rechts in die Uferstraße abbiegen. Dabei kam das Fahrzeug jedoch nach links ab und fuhr auf die in der Straßenmitte angebrachte Verkehrsinsel und an ein Verkehrszeichen. Herumfliegende Teile des Pkw beschädigten einen in stadtauswärtige Richtung fahrenden Pkw Audi A 3 einer 35-jährigen Frau aus dem Landkreis Fürth.
Auf einem nahe gelegenen Parkplatz hielt der Unfallverursacher zunächst an, so dass der Begleiter der Geschädigten die Personalien des 62-Jährigen erfragen konnte. Bei dem Gespräch bemerkte der 36-jährige Beifahrer Alkoholgeruch bei dem VW-Fahrer und verständigte die Polizei.
Währenddessen setzte sich der 62-Jährige wieder ans Steuer und konnte durch Polizeibeamte erst in der Fürther Südstadt gestoppt werden. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 2 Promille. Daraufhin stellten die Beamten den Führerschein und die Fahrzeugschlüssel sicher und ordneten eine Blutentnahme auf der Dienststelle an. Der Sachschaden beläuft sich nach ersten Schätzungen auf ca. 2.000 Euro.
Michael Sporrer/n
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