Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (268) Einnahme von Kräutermischung führte zum Kollaps
Erlangen (ots)
Die Kriminalpolizei Erlangen befasst sich derzeit mit Verstößen nach dem Betäubungsmittel- und Arzneimittelgesetz, nachdem Ende letzten Jahres ein 18-Jähriger nach dem Konsum einer Kräutermischung in der Innenstadt von Erlangen zusammenbrach.
Der 18-Jährige kaufte in einem Geschäft in der Erlanger Innenstadt eine Kräutermischung. Gleich nach dem Verlassen des Geschäftes fing er an diese zu konsumieren. Nur wenige 100 Meter später brach der Betroffene bewusstlos zusammen. Zunächst musste er durch den Notarzt erstversorgt und schließlich in einer Klinik intensiv medizinisch versorgt werden. Erst am nächsten Tag kam er wieder zur Besinnung. Die beiden durch den 18-Jährigen erworbenen und durch die Polizei sichergestellten Kräutermischungen wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth durch die Rechtsmedizin Erlangen untersucht und ein Gutachten erstellt. Das Ergebnis zeigte, dass in beiden Mischungen Bestandteile enthalten waren, die dem Arzneimittelgesetz unterliegen.
Im Rahmen der Ermittlungen wurde nun bei dem 32-jährigen Verkäufer der Kräutermischung ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vollzogen. In diesem Zusammenhang fanden die Beamten in seinem Ladengeschäft in der Erlanger Innenstadt ca. 700 Päckchen (nahezu 2 kg) Kräutermischungen sowie 40 Päckchen mit unterschiedlichem weißen Pulver und weitere stimulierende Tabletten. In seiner Wohnung wurde weiterhin ein sehr hoher Bargeldbetrag sichergestellt. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Nürnberg werden die sichergestellten Päckchen einer Untersuchung zugeführt.
Die intensiven Ermittlungen der Kriminalpolizei führten nun zur Feststellung von weiteren Geschädigten (17 bis 20 Jahre). Von den insgesamt 7 Geschädigten mussten 4 Personen nach dem Konsum einer Kräutermischung intensiv medizinisch behandelt werden. Außerdem wurden 3 weitere nach einem Zusammenbruch ambulant versorgt.
Gegen den Betreiber des Ladengeschäftes wird nun Anzeige wegen des Verdachts eines Verstoßes nach dem Arzneimittelgesetz sowie wegen des Verdachtes der fahrlässigen Körperverletzung ermittelt.
Auch gegen die Geschädigten wird nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz geführt.
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang vor den im Umlauf befindlichen Kräutermischungen, da sie Wirkstoffe enthalten können, die beim Konsum zu unkalkulierbaren Gesundheitsrisiken wie z. B. im oben beschriebenen Fall führen. Außerdem enthalten sie möglicherweise Bestandteile, die unter das Betäubungsmittel- oder Arzneimittelgesetz fallen und deshalb strafbar sind.
Simone Wiesenberg/nn
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