Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (96) Warnmeldung vor dreisten Umtausch-Betrügern
Nürnberg (ots)
Die Kripo Nürnberg bearbeitet derzeit einige Betrugsfälle, bei denen die Täter auf besonders dreiste Weise in größeren und kleineren Bekleidungsgeschäften Waren umtauschten, obwohl diese dort nicht gekauft worden sind.
So fiel in einem Nürnberger Bekleidungsgeschäft eine 35-jährige Frau auf, die einen Pelzmantel im Wert von ca. 500 DM zurück geben wollte. Die Verkäuferin bemerkte jedoch schnell, dass es sich bei dem Mantel um ein älteres Modell handelt, welches seit ungefähr 10 Jahren nicht mehr in dem Geschäft geführt wird. Dennoch konnte die Frau einen Kassenbeleg vorweisen, und an dem Pelzmantel waren auch Firmenetiketten und Warenzettel angebracht.
Die verständigten Polizeibeamten fanden in der Wohnung der 35-Jährigen zahlreiche hochwertige Kleidungsstücke im Wert von 20.000 bis 30.000 DM, die vermutlich aus Diebstählen stammen. Außerdem wurden bei der Frau eine Vielzahl von Preisetiketten und Umtauschbelegen aufgefunden.
Die 35-Jährige und ein weiterer Tatverdächtiger im Alter von 27 Jahren machen zur Sache keine Angaben. Anhand der aufgefundenen Unterlagen und der bislang durchgeführten Ermittlungen geht die Kriminalpolizei davon aus, dass es sich bei den bislang bekannt gewordenen drei Fällen um keine Einzelfälle handelt. Mit ge- oder verfälschten Kassenzetteln wird versucht, zuvor gestohlene Kleidungsstücke oder aber auch gebrauchte Bekleidung umzutauschen. Bei gebrauchten Bekleidungsstücken werden die alten Markenetiketten entfernt und firmeneigene Etiketten eingenäht. An den Kleidungsstücken werden auch entsprechende Warenetiketten angebracht.
Mit einfachen Vorsichtsmaßnahmen können sich die Inhaber und Angestellten von Bekleidungsgeschäften vor einer solchen Betrugsmasche schützen.
- Achten Sie darauf, dass der Original-Kassenbeleg vorgelegt wird.
- Vergleichen Sie den Kassenbeleg mit den Warenetiketten.
- Führen Sie Umtausch nur mit Kassenzetteln durch.
- Überprüfen Sie, ob die Warenetiketten nachträglich per Hand eingenäht wurden.
- Stellen Sie Ersatzkassenzettel nur aus, wenn überprüft wurde, dass die Ware auch in Ihrem Geschäft gekauft wurde.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken
Rückfragen bitte an:
Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken
Telefon: 0911-211-2011/12
Fax: 0911-211-2010
Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelfranken, übermittelt durch news aktuell