Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (2039) Nach Messerstichen jeweils Haftanträge gestellt
Nürnberg (ots)
Die Mordkommission der Nürnberger Kriminalpolizei hatte es am vergangenen Wochenende mit zwei Fällen zu tun, in denen jeweils die Geschädigten mit einem Messer attackiert wurden. Die zuständige Staatsanwaltschaft beim Landgericht Nürnberg stellte Haftantrag gegen die Tatverdächtigen.
Am Freitag, 04.11.2011, gegen 14.45 Uhr stach in einer Pension in der Pirckheimer Straße in Nürnberg ein 35-jähriger Kasache seinen 38-jährigen russischen Mitbewohner mit einem Messer in den Hals, während dieser anscheinend schlief. Anschließend verließ der Täter das Zimmer. Das Opfer schreckte hoch, lief mit stark blutender Wunde aus dem Zimmer und verständigte selbst den Rettungsdienst. Es wurde mit einem Notarzt umgehend in eine Klinik gebracht. Glücklicherweise bestand keine Lebensgefahr.
Der Messerstecher blieb vor Ort und wurde von einer Streife der PI Nürnberg Ost festgenommen. Sowohl Tatverdächtiger wie auch Opfer standen erheblich unter Alkoholeinwirkung. Zwischen beiden Kontrahenten war es zurückliegend bereits zu Auseinandersetzungen gekommen.
Die Staatsanwaltschaft stellte gegen den 35-jährigen Tatverdächtigen Haftantrag wegen versuchten Mordes.
In den Morgenstunden des 05.11.2011 stellte sich ein 28-jähriger Mazedonier bei der Bundespolizei am Hauptbahnhof Nürnberg und teilte mit, dass er am Abend des Vortages seinen Vater (74) in dessen Wohnung im Nürnberger Stadtteil St. Peter mit einem Messer attackiert hätte, weil er sich von ihm angeblich ungerecht behandelt fühlte.
Die weiteren Ermittlungen der Nürnberger Kriminalpolizei bestätigten die Angaben des Sohnes. Der Vater hatte sich bereits unter dem Vorwand eines angeblichen unglücklichen Sturzes in ärztliche Behandlung begeben. Eine Lebensgefahr bestand nicht. Die vermeintliche Tatwaffe, ein Küchenmesser, wurde sichergestellt.
Der 28-jährige Sohn, der nicht unter Alkoholeinwirkung stand, wurde festgenommen. Gegen ihn stellte die Staatsanwaltschaft Haftantrag wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Totschlags.
In beiden Fällen erfolgte die Vorführung beim Haftrichter am Amtsgericht Nürnberg. /Peter Schnellinger
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