Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (343) Bilanz der Schulwegüberwachung
Nürnberg (ots)
Wie angekündigt, wurden zu Beginn des 2. Schulhalbjahres in dieser Woche von der Polizeidirektion Nürnberg und der Kommunalen Verkehrsüberwachung der Stadt Nürnberg an verschiedenen Schulen in Nürnberg Kontrollen zur Erhöhung der Schulwegsicherheit durchgeführt. Dabei soll bei der Bevölkerung wieder das Bewusstsein für die Gefahren des Schulweg geweckt werden. Hierbei wurden die Schulwege bzw. Bereiche vor Schulen in Bezug auf behindernd bzw. gefährdend abgestellte Fahrzeuge überwacht.
Als Bilanz der Kontrollaktion muss leider wieder festgestellt werden, dass das Verhalten vieler Autofahrer im Bereich von Schulen sehr zu wünschen übrig lässt. So mussten von Montag bis Donnerstag dieser Woche insgesamt 623 verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge beanstandet werden. Weiterhin wurden 3 Fahrzeuge abgeschleppt, da sie die Kinder sogar gefährdeten.
Bei Geschwindigkeitskontrollen im Bereich von Schulen bzw. Schulwegen wurden 843 Verstöße festgestellt.
Ein besonders gravierender Fall ereignete sich heute, 21.02.02, zu Schulende in der Neunhofer Hauptstraße. Hier wurde um 12.26 Uhr eine 40-jährige Hausfrau, die selbst ein einjähriges Kleinkind im Fahrzeug hatte, kurz vor der dortigen Schule mit 93 km/h - anstatt der erlaubten 50 km/h - gemessen. Zu diesem Zeitpunkt liefen mehrere Schulkinder auf dem Gehweg neben der Straße. Als Grund für ihre Eile gab sie an, dass sie ein Kind von einer Gruppenstunde abholen müsse. Die Fahrerin erwartet nun eine Geldbuße von 125 Euro, vier Punkten und 1 Monat Fahrverbot.
Die Verkehrssicherheitsaktion wird auch während der nächsten Zeit weitergeführt.
Die Nürnberger Polizei und die Stadt Nürnberg appellieren eindringlich an alle Verkehrsteilnehmer:
-Fahren Sie im Bereich von Schulen besonders vorsichtig und umsichtig. -Halten Sie Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen ein. -Parken Sie vor Schulen nicht in zweiter Reihe und beachten Sie die entsprechenden Haltverbote. -Beachten Sie die Gurtanlegepflicht und sichern Sie Ihre Kinder mit den erforderlichen Rückhaltesystemen (Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, benötigen eine spezielle Sitzerhöhung bzw. einen Kindersitz).
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