Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (579) "Hoverboard"-Fahrer fehlten die nötigen Voraussetzungen
Nürnberg (ots)
Eine Streife der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte kontrollierte Dienstagnachmittag (22.03.2016) im Stadtgebiet einen 19-Jährigen, der eine moderne Form der Fortbewegung gewählt hatte. Allerdings erfüllte der Fahrer nicht die hierfür vorgeschriebenen gesetzlichen Voraussetzungen, weshalb die Beamten ein Strafverfahren einleiteten. Der junge Mann befuhr gegen 17:00 Uhr auf einem sogenannten "Hoverboard" seines 14-jährigen Freundes den Gehweg der Gostenhofer Hauptstraße.
Bei diesem Fortbewegungsmittel handelt es sich um ein elektrisch angetriebenes Zweirad, bei dem die Räder unter einem Trittbrett parallel zueinander angeordnet sind. Diese Fahrzeuge können eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h erreichen. Die Steuerung erfolgt durch Gewichtsverlagerung.
Aufgrund dieser Gegebenheiten hätte der Mann nach derzeitigem Rechtsstand für das Führen seines Kraftfahrzeugs unter anderem eine Fahrerlaubnis und eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
Die Beamten ermitteln nun gegen den Fahrer wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Der 14-Jährige, der seinem Freund das Fahren erlaubte, wird deshalb ebenfalls zur Anzeige gebracht.
In den meisten Fällen erfüllen die angebotenen sogenannten "Hoverboards" bislang nicht die Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und dürfen deshalb nicht im öffentlichen Straßenraum bewegt werden.
Kaufinteressenten sollten sich deshalb beim Hersteller genau erkundigen, welche rechtlichen Voraussetzungen sein Produkt erfüllt.
Christian Daßler/n
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