Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (487) Bundesweite Lkw-Kontrollen am 14.03.2002 - hier: Bilanz des Polizeipräsidiums Mittelfranken
Nürnberg (ots)
Am Donnerstag, 14.03.2002, fanden bundesweite Kontrollen des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs statt. Auch die mittelfränkische Polizei beteiligte sich insbesondere durch Kontrollen auf den mittelfränkischen Autobahnen am Kontrolltag. Dazu waren an 67 Kontrollorten insgesamt 336 Beamte eingesetzt.
An diesen Kontrollorten wurden 1.932 Fahrzeuge überprüft und dabei 401 Fahrzeugführer beanstandet. Bei den dabei festgestellten 494 Verstößen handelt es sich unter anderem um 98 Geschwindigkeitsüberschreitungen und 135 Verstöße gegen die Sozialvorschriften (z. B. Tageslenkzeit bzw. Ruhezeiten überschritten), 98 fuhren zu schnell. 55 Fahrzeuge hatten technische Mängel, 8 davon wurde die Weiterfahrt untersagt. Ein Lkw-Fahrer stand unter Alkoholeinfluss.
So wurde z. B. am Donnerstagnachmittag, 14.03.2002, gegen 15.30 Uhr, in der Wiener Straße in Nürnberg ein Kleintransporter mit Anhänger im Rahmen dieser Schwerpunktkontrolle überprüft. Der Fahrzeugführer äußerte zu Beginn der Kontrolle, dass er lediglich Tische und Stühle für einen Verwandten befördern würde und es sich somit um eine Privatfahrt handele. Dies machte die kontrollierenden Beamten stutzig. Vom Fahrzeugführer ließen sie sich die Ladung in Transporter und Anhänger zeigen. Zum Vorschein kamen vier große Kartons. Auf diesen befanden sich jeweils Gefahrgutaufkleber der Klasse 3. Es handelte sich um Kleber mit einer Gesamtmasse von 1.200 kg.
Für diesen Transport hätte der Fahrer folgendes vorweisen müssen: Schulungsbescheinigung für Gefahrgut, Schutzausrüstung, Unfallmerkblätter, Erlaubnis für den Güterverkehr und Frachtpapiere. Am Fahrzeug hätten vorne und hinten Warntafeln deutlich sichtbar angebracht werden müssen. Keinem dieser Erfordernisse war er nachgekommen.
Nach erneuter Befragung gab der Fahrer schließlich an, dass er von der Ladung nichts gewusst hätte. Er habe nur aushilfsweise die Fahrt durchgeführt. Diese Weiterfahrt wurde ihm unterbunden, bis den Erfordernissen nachgekommen wurde. Fahrzeugführer und Unternehmer wurden wegen Verstoßes gegen das Gefahrgutgesetz angezeigt.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken
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