Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (779) Pressemitteilung der Polizeidirektion Fürth zur Medieninformation von Fürther Bündnis gegen Rechts und IG Metall
Fürth (ots)
In der Medieninformation von dem Fürther Bündnis gegen Rechts und der IG Metall v. 01.05.02 (17.19 Uhr) werden in polemischer Art und Weise Vorwürfe gegen die Polizei suggeriert, die einer Erwiderung bedürfen.
Vorab einer kurze Darstellung zur versammlungsrechtlichen Ausgangssituation:
Der Verbotsbescheid für NPD-Aufzug und Kundgebung (Bahnhofplatz) wurde nach Einlegung von Rechtsmittel sowohl durch das VG Ansbach als auch durch den VGH München aufgehoben. Damit konnte die NPD ihre angemeldete Versammlung durchführen. Für Aufzug und Kundgebung erging am 30.04.02 durch die Stadt Fürth ein restriktiver Auflagenbescheid.
Die eingelegten Rechtsmittel von dem Bündnis gegen Rechts und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, insbesondere wegen der räumlichen Beschränkung auf einen Teil des Bahnhofplatzes führten weder beim VG Ansbach noch beim VGH München zum Erfolg.
Das von der IG Metall eingelegte Rechtsmittel, insbesondere die Auflage "Parallelversammlungen nicht zu behindern" wurde vom VG Ansbach als unbegründet zurückgewiesen. Der weitere Rechtsweg zum VGH München wurde nicht beschritten.
Kraft ihres gesetzlichen Auftrages war die Polizeidirektion Fürth gehalten, alle Versammlungen zu schützen und eine Grundrechtsausübung für alle Versammlungsteilnehmer zu gewährleisten. Eine Wertung, ob eine Versammlung gewünscht, wertvoll, moralisch zu kritisieren, unliebsam oder provokant ist, steht uns nicht zu und darf auch unser Handeln (Neutralitätspflicht!) nicht bestimmen.
Die erklärte Absicht von Bündnis gegen Rechts, den "Nazi-Aufmarsch zu verhindern" und so auch im Kooperationsgespräch mit Stadt Fürth am 04.04.02 explizit bestätigt ("wir meinen das so, wie wir es sagen"), ließ der Polizei zum Schutz der NPD-Versammlung keine andere Alternative, als die Zugstrecke frühzeitig mit Gittern abzusperren, um geplante Blockadeaktionen zu verhindern.
Diese Maßnahmen führten zwangsläufig dazu, dass die Zugstrecke von Gegendemonstranten nicht gequert werden konnte. Unabhängig davon waren alle angemeldeten Versammlungsörtlichkeiten zu erreichen; nur nicht über die Aufzugsroute. Wieso der freie Zugang für viele Gewerkschafter schon an der Stadtgrenze geendet haben soll, ist der PD Fürth nicht nachvollziehbar und völlig aus der Luft gegriffen. Sollten damit Kontrollmaßnahmen der Nürnberger Polizei anlässlich des Revolutionären 1. Mai Festes/Demo in Nürnberg, Gostenhof gemeint sein, so waren vor allem aus diesem Teilnehmerkreis (autonomes Spektrum) gewalttätige Störaktionen gegen die NPD-Versammlung angekündigt.
Als Agitation reinsten Wassers muss die Passage ....Bei seinem Auftritt auf dem Fürther Bahnhofplatz gewährleistete die Polizei dem stellvertretenden Vorsitzenden des Zentralrates der Juden in Deutschland erstaunlich wenig Schutz - NPD Anhänger dagegen wurden förmlich eskortiert, angesehen werden.
Zum Zeitpunkt der Rede von Herrn Friedmann war die NPD-Versammlung seit über einer Stunde beendet und es befand sich kein einziger der ca. 350 NPD-Teilnehmer mehr am Bahnhofplatz; diese waren schon um 13.32 Uhr wieder an ihrem Sammelpunkt U-Bahn-Haltestelle Nürnberg-Messe angelangt. Von den ca. 3.000 Gegendemonstranten befanden sich um 14.15 Uhr noch ca. 600 Personen am Bahnhofplatz; zuzüglich ausreichender uniformierter und ziviler Polizeikräfte für Schutzaufgaben. Hier unterschwellig zu unterstellen, uns wäre der Schutz von Herrn Friedmann nichts wert, grenzt an das bewusste Verbreiten von Unwahrheiten. Tatsächlich wurde der Personenschutz von Herrn Friedmann nochmals durch zivile Polizeikräfte verstärkt, weil wir Hinweise hatten, dass die Rede von Herrn Friedmann durch Angehörige der autonomen Szene gestört werden sollte.
Im Ergebnis bleibt festzustellen:
26 Teilnehmer der NPD-Versammlung wurden nach strengen Vorkontrollen im U-Bahnhof Rathaus wegen unterschiedlicher Verstöße (versammlungsrechtliche Auflagenverstöße und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 10 Teilnehmer aus den Gegenveranstaltungen (davon 5 wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung) fest- bzw. in Gewahrsam genommen. Gegen Unbekannt (Teilnehmer aus den Reihen der Gegendemonstranten) wird wegen versuchter schwerer Körperverletzung (Abschießen einer Stahlkugel gegen Polizeibeamte) ermittelt.
Dass Herr Lehner-Wendt durch einen Polizeibeamten verletzt worden sein soll, hat er bis dato weder gegenüber der Staatsanwaltschaft noch gegenüber die PD Fürth kund getan. Wir werden ihn aber sicher dazu befragen, bevor Gerüchte -gezielt- unwidersprochen im Raum stehen bleiben.
Die Polizei hat ihren gesetzlichen Auftrag ohne den Einsatz gravierender Zwangsmaßnahmen erfüllt. Gemessen an anderen Demonstrationsgeschehen blieben alle Versammlungen weitestgehend friedlich. Dazu haben Besonnenheit, Demokratieverständnis fast der gesamten Fürther Bevölkerung und unserer Deeskalationskonzept im wesentlichen Maße beigetragen.
Vorgenanntes darf man bei den Versammlungsleitern von Bündnis gegen Rechts und IG Metall kritisch hinterfragen.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken
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