Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (896) Raubüberfall auf Tankstelle vereitelt
Ansbach (ots)
Eine Zivilstreife der Ansbacher Polizei hat am Mittwochabend, 22.05.2002, in Schnelldorf (Kreis Ansbach) einen geplanten Überfall auf eine Tankstelle vereitelt. Zwei Tatverdächtige konnten gleich festgenommen werden. Ein weiterer Komplize wurde am frühen Donnerstagmorgen, 23.05.2002, durch Einsatzkräfte des SEK Nordbayern in seiner Wohnung festgenommen.
Auf die Spur kamen die Beamten dem Trio bei einer Überprüfung ihres mitgeführten Wagens, den sie in Tankstellennähe abgestellt hatten. Die Überprüfung der Kennzeichen ergab, dass diese wenige Tage vorher in Fürth gestohlen worden waren. Näher überprüft wurde daraufhin das Auto, in dem ein 19-Jähriger aus dem südlichen Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim sowie ein 15-jähriger Jugendlicher aus dem nördlichen Kreisbereich von Ansbach saßen. Die Zivilfahnder entdeckten in dem nicht zugelassenen Pkw eine geladene Schreckschusspistole, mehrere Messer sowie eine Sturmhaube. Ins Gewissen geredet, legten die beiden Wageninsassen ein Geständnis ab und verwiesen dabei auf einen geplanten Tankstellenüberfall.
Der Dritte im Bunde, ein 21-Jähriger mit gleichem Wohnsitz wie der 19-Jährige, war bereits kurz vor der Wagenkontrolle von den Polizeibeamten kontrolliert worden, als er zu Fuß durch den Ort schlenderte. Er hatte zu dieser Zeit, wie sich dann später herausstellte, wahrscheinlich das Tankstellengelände inspiziert und einen günstigen Zeitpunkt für den Überfall vorplanen wollen. Weil gegen ihn nichts vorlag, wurde er zunächst wieder auf freien Fuß gesetzt. Weil er möglicherweise Verdacht schöpfte, dass die Beamten vom Vorhaben Wind bekommen haben, setzte er sich von seinen Komplizen ab. Heute Morgen, 23.05.2002, konnte er gegen 03.00 Uhr von Einsatzkräften des SEK Nordbayern in seiner Wohnung widerstandslos festgenommen werden. Die Einsatzleitung hatte sich für diesen Schritt entschlossen, weil nicht auszuschließen war, dass der Tatverdächtige in seiner Wohnung Waffen verbirgt. Aufgefunden wurden in der Wohnung des jungen Mannes Gegenstände, die den waffenrechtlichen Gesetzesbestimmungen unterliegen.
Wegen des geplanten Überfalls wurde gegen das Trio ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es wurde zur Prüfung der Haftfrage einem Richter vorgeführt.
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