Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (1866) Versuchtes Tötungsdelikt am 21.09.2002 an einem Nürnberger Obdachlosen hier: Belohnung ausgesetzt - Bildveröffentlichung
Nürnberg (ots)
Noch keinen entscheidenden Schritt weiter ist die Nürnberger Kriminalpolizei bei ihren Ermittlungen im Zusammenhang mit dem versuchten Tötungsdelikt an dem 49-jährigen Nürnberger Obdachlosen Robert Hornbach. Der Mann war, wie berichtet (OTS-Nr. 1788 und 1798), am Samstag, 21.09.2002, gegen 11.50 Uhr, von zwei Besuchern des Nürnberger Doku-Zentrums mit schweren Kopfverletzungen bei den Arkaden der Kongresshalle am Boden liegend aufgefunden worden. Da die Kopfverletzungen nicht von einem Sturz stammten, geht die Kriminalpolizei aufgrund der gesicherten Spuren von einem versuchten Tötungsdelikt aus. In der Nähe des Auffindeortes waren zwei Holzlatten mit Blutanhaftungen sichergestellt worden.
Der Schwerstverletzte befindet sich nach wie vor im Koma und kann bislang nicht vernommen werden.
Gefunden wurde das Opfer in den Arkaden der Kongresshalle (1. Etage), etwa in Höhe des Schulmöbellagers der Stadt Nürnberg. Letztmals war das Opfer am Freitag, 20.09.2002, gegen 13.00 Uhr, an einer Imbissbude am Dutzendteich in Höhe der Steintribüne beim so genannten Fahrerlager gesehen worden.
Zur Klärung des Tatgeschehens hat die Mordkommission der Nürnberger Kriminalpolizei ein Fahndungsplakat erstellt, das in den nächsten Tagen im Bereich des Nürnberger Dutzendteiches und u. a. an Treffpunkten von Obdachlosen verteilt wird. Die Ermittler haben insbesondere folgende Fragen:
- Wer hat in der Nacht von Freitag, 20.09.2002, auf Samstag, 21.09.2002, verdächtige Wahrnehmungen gemacht, die mit der Tat in Verbindung stehen könnten? - Wer hat Robert Hornbach zuletzt gesehen und kann evtl. Hinweise auf etwaige Begleiter bzw. Personen in seiner Umgebung geben?
Hinweise nimmt der Kriminaldauerdienst in Nürnberg unter der Telefonnummer: 0911/ 211-3333 entgegen.
Für Hinweise, die zur Aufklärung des Verbrechens oder zur Ergreifung des Täters führen, hat das Bayerische Landeskriminalamt zwischenzeitlich eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro ausgesetzt.
Die Belohnung wird nur unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und verteilt, und ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken
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