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Polizeipräsidium Mittelfranken

POL-MFR: (1525) Wegen Gerstensaft in Untersuchungshaft

Nürnberg (ots)

Beamte der Polizeiinspektion Nürnberg-West nahmen gestern Abend (11.10.2018) zwei wohnsitzlose Männer fest, die wegen eines Einbruchs in Nürnberg-Schweinau dringend tatverdächtig sind. Zum Verhängnis wurde den Männern ihre Beute.

Gegen 15:45 Uhr teilte ein Bewohner eines Mehrfamilienhauses in der Schweinauer Straße mit, dass im Haus mehrere Kellerabteile aufgebrochen wurden. Gleichzeitig gab er der Polizei die Beschreibung zweier Männer durch, die sich ca. 2 Stunden zuvor in dem Haus aufgehalten hatten, obwohl sie dort nicht wohnen.

Bei Anzeigenaufnahme stellte die Streife fest, dass neben verschiedenen anderen Dingen auch mehrere Flaschen Schweizer Bier und ein Rucksack entwendet worden waren. Der Gesamtwert des Diebesgutes beläuft sich auf ca. 600 Euro.

Rund drei Stunden später teilte ein Zeuge mit, dass in der Fahrradstraße zwei Männer auf dem Gehweg sitzen und Drogen konsumieren würden. Eine andere Streife der PI Nürnberg-West fuhr an und traf auf das Duo. Ein Mann (29) lag betrunken im Gebüsch, sein Begleiter (29) saß daneben und trank Bier. Neben ihm stand ein Rucksack.

Nachdem durch internen Informationsaustausch bekannt war, dass bei dem Einbruch in Schweinau Bier und Rucksack gestohlen wurden, überprüfte man die beiden Männer etwas genauer. Es stellte sich heraus, dass sie genau die Biermarke tranken, die gestohlen wurde. Außerdem handelte sich eindeutig um den in Schweinau gestohlenen Rucksack. Das Duo wurde festgenommen und zur Kriminalpolizei gefahren.

Die Beschuldigten machten zum Sachverhalt keine Angaben, was aber auch ihrem allgemein betrunkenen Zustand zuzurechnen war. Nachdem aber die aufgefundenen Bierflaschen und der Rucksack von den Geschädigten identifiziert wurden, sind sie für den Einbruch dringend tatverdächtig.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth werden beide Tatverdächtige zur Prüfung der Haftfrage einem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Nürnberg vorgeführt. Ein Beschuldigter musste gar nicht warten, bis er ins Gefängnis eingeliefert werden konnte. Gegen ihn bestanden nämlich schon drei Haftbefehle.

Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls wurden vom sachbearbeitenden Kommissariat der Kripo Nürnberg eingeleitet.

Bert Rauenbusch/gh

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