Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (2367) Vorsicht beim Abbrennen von Feuerwerk - nur ohne Alkohol ans Steuer
Nürnberg (ots)
Die Polizei weist darauf hin, dass Feuerwerk der Klasse 2, dazu gehören Raketen, Böller, Luftheuler und Fontänen, nur von Personen über 18 Jahren und nur an Silvester und Neujahr abgebrannt werden dürfen. Ausnahmslos verboten ist es, mit Gas- bzw. Schreckschusswaffen oder gar scharfen Waffen zu schießen.
Beim Abbrennen von Feuerwerk sollten unbedingt die Sicherheitsvorschriften beachtet werden, das heißt, keinesfalls die Feuerwerkskörper in der Hand explodieren lassen bzw. in die Nähe von Menschen werfen.
Um Brände zu verhüten, sollten am 31.12.2002 und 01.01.2003 alle Fenster und Türen von Häusern und Wohnungen geschlossen bleiben, damit keine Feuerwerkskörper eindringen können. Auch sollten auf Balkonen keine brennbaren Gegenstände gelagert sein. Haustiere danken es, wenn sie nicht alleine in der Wohnung zurückbleiben müssen.
Wer auch im neuen Jahr wieder Autofahren möchte, sollte sich nicht betrunken ans Steuer setzen. Hier gilt der Tipp:
Wer fährt, trinkt nicht - wer trinkt, fährt nicht!
ots-Originaltext: Polizeipräsidium Mittelfranken
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