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Polizeipräsidium Mittelfranken

POL-MFR: (2367) Vorsicht beim Abbrennen von Feuerwerk - nur ohne Alkohol ans Steuer

Nürnberg (ots)

Die Polizei weist darauf hin, dass Feuerwerk der
Klasse 2, dazu gehören Raketen, Böller, Luftheuler und Fontänen, nur
von Personen über 18 Jahren und nur an Silvester und Neujahr
abgebrannt werden dürfen. Ausnahmslos verboten ist es, mit Gas- bzw.
Schreckschusswaffen oder gar scharfen Waffen zu schießen.
Beim Abbrennen von Feuerwerk sollten unbedingt die
Sicherheitsvorschriften beachtet werden, das heißt, keinesfalls die
Feuerwerkskörper in der Hand explodieren lassen bzw. in die Nähe von
Menschen werfen.
Um Brände zu verhüten, sollten am 31.12.2002 und 01.01.2003 alle
Fenster und Türen von Häusern und Wohnungen geschlossen bleiben,
damit keine Feuerwerkskörper eindringen können. Auch sollten auf
Balkonen keine brennbaren Gegenstände gelagert sein. Haustiere danken
es, wenn sie nicht alleine in der Wohnung zurückbleiben müssen.
Wer auch im neuen Jahr wieder Autofahren möchte, sollte sich nicht
betrunken ans Steuer setzen. Hier gilt der Tipp:
Wer fährt, trinkt nicht - wer trinkt, fährt nicht!
ots-Originaltext: Polizeipräsidium Mittelfranken
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=6013

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelfranken
PD Nürnberg - Pressestelle

Telefon:0911/211-2011/-2012
Fax: 0911/211-2010

Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelfranken, übermittelt durch news aktuell

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