Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (1452) Gefahrenabwehrende Kontrolle in Zentraler Aufnahmeeinrichtung
Nürnberg (ots)
Am Donnerstagmorgen (17.10.2019) führte die Polizeiinspektion Nürnberg-Süd mit Unterstützung der Bayerischen Bereitschaftspolizei eine Kontrolle einer Zentralen Aufnahmeeinrichtung in Nürnberg durch. Hierbei handelte es sich nicht um eine Abschiebemaßnahme.
Die Zentrale Aufnahmeeinrichtung in der Beuthener Straße ist mit derzeit circa 560 Bewohnern verschiedener Herkunftsländer die größte Gemeinschaftsunterkunft in Mittelfranken. Im Jahr 2018 kam es in über 100 Fällen zu Polizeieinsätzen in der Unterkunft. Hierbei handelte es sich überwiegend um missbräuchlich ausgelöste Brandmeldeanlagen und Körperverletzungsdelikte.
Aufgrund dessen führte die örtlich zuständige Polizeiinspektion Nürnberg-Süd mit Unterstützung von Einsatzzügen der mittelfränkischen Polizei eine Kontrolle der Aufnahmeeinrichtung zur Gefahrenabwehr durch. Durch mehrsprachig verfasste Flyer und vor Ort befindliche Dolmetscher wurde den Bewohnern mitgeteilt, dass es sich um keine Abschiebemaßnahme handelt. Die Einsatzkräfte überprüften vorrangig die Personalien der Bewohner und verglichen diese mit den Meldescheinen.
Ziel war es auch, das Sicherheitsgefühl der großen Mehrheit der Bewohner, welche rechtskonform und friedlich in der Aufnahmeeinrichtung leben, zu stärken. Zugleich sollten potentielle Straftäter dahingehend sensibilisiert werden, dass Rechtsverstöße nicht geduldet und konsequent verfolgt werden.
Im Verlauf der Kontrolle, welche gegen 10:00 Uhr beendet war, kam es zu keinen relevanten Zwischenfällen. Insgesamt war die Stimmung gelöst und seitens der Bewohner von Verständnis geprägt. Hierbei hatte die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Polizei mit den vor Ort befindlichen Sozialdiensten, der Regierung von Mittelfranken und dem Sicherheitspersonal einen wesentlichen Anteil. Die polizeilichen Einsatzkräfte wurden von der Nürnberger Berufsfeuerwehr und dem Medizinischen Dienst der Bayerischen Bereitschaftspolizei unterstützt.
Obwohl es sich um eine gefahrenabwehrende Maßnahme handelte, wurden vier Personen angetroffen, gegen welche Haftbefehle bestanden. Eine Person führte eine geringe Menge Betäubungsmittel mit sich und bei 18 Personen war der aktuelle ausländerrechtliche Status nicht geklärt und musste entsprechend überprüft werden.
Michael Petzold/n
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