Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (453) Ladendiebe immer gewalttätiger
Nürnberg (ots)
In letzter Zeit häufen sich die Fälle, dass ertappte Ladendiebe Gewalt anwenden, um unerkannt zu bleiben und flüchten zu können.
Am Nachmittag des 29.03.2004 wurde ein 35-jähriger arbeitsloser Nürnberger in einem Verbrauchermarkt in der Nordstadt beobachtet, wie er ein Päckchen Tabak im Wert von drei Euro einsteckte und ohne zu bezahlen den Kassenbereich passierte. Auf der Straße wurde er von einer Verkäuferin angesprochen, und zunächst war er auch bereit, mit ins Geschäft zurückzukehren. Dort schubste er die Angestellte aber zur Seite, und als sie ihn noch an der Jacke ergreifen konnte, riss er sie mit Gewalt zu Boden. Ein weiterer Mitarbeiter konnte ihn schließlich bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.
Am 30.03.2004, gegen 10.00 Uhr, wollte ein junger Mann mit einer gestohlenen Zigarettenschachtel einen Verbrauchermarkt in der Inneren Laufer Gasse verlassen. Als ihm dies verwehrt wurde, schlug er mit einem Metallständer auf die Verkäuferin ein und zertrümmerte anschließend die Glaseingangstüre, um zu flüchten (bereits mit OTS Nr. 445 berichtet).
Am Nachmittag wurde ein 19-jähriger Algerier in einem Innenstadt-Kaufhaus beobachtet, wie er ein teures Parfum in die Tasche steckte. Zu dieser Zeit führte er griffbereit ein Taschenmesser mit. Bei seiner Festnahme durch die Polizei leistete er erheblichen Widerstand, wobei ein Beamter verletzt wurde. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn noch zwei weitere Haftbefehle, einer davon zum Zwecke der Ausweisung, bestanden. Der 19-Jährige hält sich seit August 2003 illegal im Bundesgebiet auf. Er wird heute dem Haftrichter vorgeführt.
Am Abend entwendete ein 20-jähriger Nürnberger in einem Sportgeschäft in der Innenstadt Fußballschuhe. Beide Detektive verfolgten ihn in ein weiteres Sportgeschäft und stellten ihn dort zur Rede. Daraufhin wollte der 20-Jährige mit erhobener Faust auf den Mitarbeiter losgehen. Ein zweiter Detektiv konnte dies verhindern.
Die Polizei weist darauf hin, dass bei Gewaltanwendung anstatt der Anzeige wegen Diebstahls (Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe) ein Verfahren wegen räuberischen Diebstahls (Strafandrohung: Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr) eingeleitet wird.
ots-Originaltext: Polizeipräsidium Mittelfranken
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