Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (523) Nicht verkehrsfähige Rheumapflaster vertrieben
Schwabach (ots)
Ein Im- und Exportunternehmen aus dem südmittelfränk. Raum geriet durch den Vertrieb von Rheumapflastern ins Visier der Schwabacher Kripo.
Anfang April 2004 erstattete eine Rechtsanwaltskanzlei aus Frankfurt gegen das Unternehmen Anzeige wegen eines Verstoßes nach dem Arzneimittelgesetz. Demnach soll das mittelfränk. Unternehmen Rheumapflaster aus der Tschechei importiert und im großen Stil über Handelsunternehmen in Deutschland sowie über das Internet vertrieben haben. Das Rheumapflaster, das den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes unterliegt, soll bestimmte zugesicherte Eigenschaften und Wirkstoffe nicht haben bzw. beinhalten.
Ein namhafter Pflasterhersteller aus Deutschland erstattete über die Frankfurter Anwaltskanzlei Anzeige gegen das mittelfränkische Unternehmen, da nach ihren Feststellungen ein bekanntes Rheumapflaster als wertloses und unwirksames Arzneimittel nachgemacht wurde. Das Plagiat würde dem Ruf des Originals abträglich sein.
Das mittelfränkische Unternehmen begann im Jahr 2000 mit dem Vertrieb von Wundpflastern, u. a. vertreibt dieses Unternehmen auch Fischfutter, Fahrradzubehör und ähnliches.
Zwischenzeitlich wurde von den Arzneimittelüberwachungsbehörden reagiert und das nicht verkehrsfähige Produkt vom Markt genommen.
Wie die ersten Ermittlungen ergaben, wurden insgesamt über 130.000 Stück vertrieben.
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