Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (547) Dank AFIS klärt Kripo zwei Sexualdelikte nach mehr als 8 Jahren
Nürnberg (ots)
Das Fachkommissariat der Nürnberger Kriminalpolizei konnte jetzt in Zusammenarbeit mit der Kripo Schwabach dank AFIS (Automatisiertes Fingerabdruckidentifizierungssystem) zwei Sexualdelikte klären, die im Juni und im Juli 1995 jeweils in einem SB-Sonnenstudio im Stadtgebiet Nürnberg und im Landkreis Nürnberger Land verübt worden waren. Der zwischenzeitlich ermittelte Tatverdächtige, ein 41- jähriger Handelsvertreter aus dem Landkreis Nürnberger Land befindet sich auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg in Untersuchungshaft. Gegen ihn erließ der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Nürnberg Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der räuberischen Erpressung sowie der sexuellen Nötigung.
Im ersten Fall hatte der Tatverdächtige sein weibliches Opfer (38) im Juni 1995 zunächst vor einem SB-Sonnenstudio im Nürnberger Land beobachtet. Als sich die Frau alleine in dem Sonnenstudio aufhielt, war er unter einem Vorwand in die Kabine eingedrungen, verlängerte durch Geldnachwurf die Bräunungszeit, bedrohte sein Opfer mit einem Schraubendreher massiv und missbrauchte es.
Wenige Wochen später, Mitte Juli 1995, war ein ähnlich gelagerter Fall aus dem Stadtgebiet Nürnberg angezeigt worden. Dort hatte der Täter in einem SB-Sonnenstudio eine allein anwesende Frau (25) ebenfalls mit einem Schraubendreher bedroht, sie anschließend mit einem Paketklebeband gefesselt und an ihr sexuelle Handlungen vorgenommen. Anschließend zwang er sein Opfer noch zur Herausgabe von damals 160 DM Bargeld.
Beide Opfer erlitten durch die brutale Vorgehensweise des Täters einen Schock und leiden noch heute unter den psychischen Folgen.
Trotz intensiver Ermittlungen der Kriminalpolizeien Schwabach und Nürnberg war es zunächst nicht gelungen, einen Tatverdächtigen zu ermitteln. Der Durchbruch gelang im November 2003. Bei einem routinemäßigen Abgleich registrierter Fingerspuren zwischen Landeskriminalamt und Bundeskriminalamt (AFIS) mit inzwischen weiter verbesserter Technik erhielt die Nürnberger Kriminalpolizei zu einem damals am Tatort in Nürnberg gesicherten Fingerabruckfragment die dazugehörigen Personalien eines Tatverdächtigen. Sie gehörten zu dem mittlerweile einsitzenden 41-Jährigen. Dieser war Ende Oktober 2003 als "Spanner" in einem Sonnenstudio im Raum Oberbayern beobachtet und von der dortigen Polizei erkennungsdienstlich behandelt worden.
Aufgrund des dringenden Tatverdachts in den beiden mittelfränkischen Fällen erließ der Ermittlungsrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl. Nach Fahndungsmaßnahmen konnte der Tatverdächtige, der als Handelsvertreter im gesamten Bundesgebiet unterwegs gewesen ist, im November 2003 bei einer Überprüfung in Rostock von der dortigen Polizei festgenommen und nach Nürnberg überstellt werden. Er wurde in der Zwischenzeit von einem der beiden Opfer anhand von Lichtbildvorlagen identifiziert. Wie die weiteren Überprüfungen des 41-Jährigen ergaben, ist dieser im Bundesgebiet bereits schon einmal wegen eines ähnlichen Sexualdeliktes mit gleicher Vorgehensweise aufgefallen und hatte deswegen eine mehrmonatige Haftstrafe verbüßt. Zudem saß er bis August 2002 eine mehrjährige Freiheitsstrafe wegen schwerer räuberischer Erpressung ab. In diesem Fall hatte er im Mai 1998 im Raum Baden-Württemberg ebenfalls mit einem Schraubendreher eine Frau in deren Wohnung bedroht, gefesselt und anschließend beraubt.
ots-Originaltext: Polizeipräsidium Mittelfranken
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