Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (474) Warnung der Polizei vor dubiosen Polsterbetrieben
Nürnberg (ots)
In den letzten Monaten häufen sich Meldungen über dubiose Polsterbetriebe, welche per Flyer mit extrem günstigen Angeboten werben. Die Kunden erhalten am Ende minderwertiges Material, schlechte Arbeit oder erhalten ihre Möbelstücke gar nicht erst zurück. Die Polizei warnt vor dieser Masche.
Die Firmen schalten großflächig Anzeigen in Zeitungen oder verteilen bunte Flyer in Briefkästen. Hier bieten sie Polsterarbeiten wie Sessel beziehen oder das Aufpolstern von Sofas zu extrem günstigen Preisen an. Oftmals wird auch mit markanten Rabatten geworben.
Wird dann telefonisch ein Termin vereinbart, erscheinen in der Regel Mitarbeiter im Haushalt der Interessierten um das Möbelstück in Augenschein zu nehmen bzw. zu beraten. Gegen eine zumeist sehr hohe Anzahlung nehmen die Mitarbeiter der vermeintlichen Polstereibetriebe das zu restaurierende Möbelstück gleich mit.
Die große Enttäuschung folgt dann bei der Rückgabe der Möbelstücke. Der Kunde bekommt hier meist nicht das, was ihm zuvor versprochen wurde. Die Möbel werden in mangelhafter Qualität geliefert, statt des vereinbarten hochwertigen Bezuges wurden Billigmaterialen verwendet und in handwerklich dilettantischer Art und Weise verarbeitet. In manchen Fällen sahen die Kunden ihre Polsterstücke auch gar nicht erst wieder.
Bezeichnend ist, dass auf den verteilten Flyern ein Impressum fehlt und es sich bei genannten Adressen oftmals um Briefkastenfirmen handelt.
Das Fachkommissariat der Kriminalpolizei Nürnberg ermittelt seit Februar 2024 in acht Fällen gegen solch dubiose Polterbetriebe. Übereinstimmend wurden Arbeiten zu völlig überhöhten Preisen angeboten und unfachmännisch und in schlechter Qualität durchgeführt. Der Schaden ist derzeit noch nicht abschließend zu beziffern, liegt aber derzeit bereits im 5-stelligen Bereich.
Die Kriminalpolizei bittet Geschädigte, die ebenfalls Opfer dieser Betrugsmasche geworden sind, sich unter der Rufnummer 0911 2112-3333 zu melden.
Weiterhin warnen die Beamten vor diesem Vorgehen. Den Mitarbeitern dieser dubiosen Firmen ist daran gelegen, möglichst schnell zu einem Vertragsabschluss mit den Kunden zu kommen. Hier sollte man sich auf keinen Fall überrumpeln lassen, sondern sich Angebote weiterer Firmen einholen und die Preise vergleichen. Des Weiteren rät die Polizei zu folgenden Vorsichtsmaßnahmen:
- Suchen Sie die angegebene Adresse des Geschäfts oder der Werkstatt persönlich auf - Schauen Sie sich vor Ort die Werkstatt an - Gibt es den Polsterei-Betrieb schon lange? - Bekommen Sie eine Garantie auf die Leistung? - Ist der Betrieb ein Innungs-Mitglied? Hier dürfte an der Tür ein R-Logo oder S-Logo stehen - Lassen Sie sich den Meister-Brief zeigen - Es ist jederzeit möglich, über die Handwerkskammer zu erfragen, ob das betreffende Unternehmen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Hierüber erfährt man auch, ob der Betrieb tatsächlich existent bzw. mit fester Adresse gemeldet ist.
Erstellt durch: Janine Mendel / mc
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