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Polizeipräsidium Mittelfranken

POL-MFR: (208) Mann versuchte mit gestohlenem Fahrzeug zu flüchten

Ansbach (ots)

In den frühen Donnerstagmorgenstunden (27.02.2025) versuchte sich ein mutmaßlicher Fahrzeugdieb mit einem Audi SQ7 einer Verkehrskontrolle auf der BAB 6 bei Feuchtwangen (Lkrs. Ansbach) zu entziehen. Das flüchtende Fahrzeug konnte bei Herrieden gestoppt und der 39-jährige Fahrer festgenommen werden.

Gegen 02:30 Uhr wurde eine zivile Streifenbesatzung der Fahndungskontrollgruppe der Ansbacher Verkehrspolizei auf einen weißen Audi SQ7 aufmerksam, welcher die BAB 6 in Fahrtrichtung Amberg fuhr. Im Rahmen der Schleierfahndung entschlossen sich die Beamten das Fahrzeug einer Kontrolle zu unterziehen. Hierzu ignorierte der Fahrer des SQ7 im Bereich der Anschlussstelle Feuchtwangen-Nord die Anhaltesignale und flüchtete zunächst mit hoher Geschwindigkeit.

Eine weitere alarmierte Streifenbesatzung konnte das Fahrzeug kurze Zeit später im Ansbacher Stadtgebiet feststellen und versuchte ebenfalls den Fahrer zur Anhaltung zu bewegen. Das Fahrzeug flüchtete daraufhin erneut auf die BAB 6 und provozierte hierbei einen leichten Auffahrunfall mit dem Dienstwagen.

Im Verlauf der anschließenden Nachfahrt, verließ das Fahrzeug wieder die BAB 6 bei Herrieden und verursachte einen weiteren Verkehrsunfall mit einem zivilen Streifenwagen und setzte die Flucht auf der Staatsstraße 1066 in Richtung Aurach fort. Hierbei erlitt ein im Fahrzeug befindlicher Polizeibeamte glüchlicherweise nur leichte Verletzungen.

Zwischen Aurach und dem Autohof Aurach gelang es letztendlich den Audi SQ7 mithilfe eines Stop-Sticks so zu beeinträchtigen, dass das Fahrzeug in Neunstetten gestoppt und der 39-jährige Fahrer festgenommen werden konnte.

Im weiteren Verlauf stellten die Beamten fest, dass dar Audi SQ7 offenbar kurz zuvor in Rheinland-Pfalz entwendet wurde.

Der 39-jährige Tatverdächtige, welcher keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland vorweisen kann, wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Ermittlungsrichter zur Prüfung der Haftfrage vorgeführt.

Er muss sich unter anderem wegen des Verdachts des Fahrzeugdiebstahls, des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und des verbotenen Kraftfahrzeugrennens strafrechtlich verantworten. Zudem konnte der Mann keine erforderliche Fahrerlaubnis vorweisen und zeigte Anzeichen, welche auf den Einfluß berauschender Mittel schließen ließen. Dementsprechend ordnete die Staatsanwaltschaft zudem die Entnahme einer Blutprobe an.

Erstellt durch: Michael Petzold / bl

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