Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (232) Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und des Polizeipräsidiums Mittelfranken: Aktueller Sachstand zum Schusswaffengebrauch im Stadtteil Werderau
Nürnberg (ots)
Wie mit Meldung 231 berichtet, kam es am Dienstagmorgen (04.03.2025) bei der Vollstreckung eines Haftbefehls zu einem polizeilichen Schusswaffengebrauch, infolgedessen ein 38-jähriger Mann verstarb. Zwischenzeitlich haben die eingeleiteten Ermittlungsmaßnahmen erste Erkenntnisse für die Bewertung des Einsatzgeschehens ergeben.
Eine Streife der Polizeiinspektion Nürnberg-Süd wollte gegen 08:15 Uhr einen Haftbefehl wegen Körperverletzung in der Heisterstraße vollstrecken. Dort konnten die Beamten den gesuchten 38-Jährigen in dessen Wohnung antreffen. Im weiteren Verlauf widersetzte sich der Betroffene seiner Festnahme. Es liegen mittlerweile konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass sich der Mann während der körperlichen Auseinandersetzung mit den Beamten mit einem Küchenmesser bewaffnet hat. Ein Polizeibeamter machte daraufhin von seiner Schusswaffe Gebrauch. Trotz der umgehend eingeleiteten Reanimation verstarb der 38-jährige Mann infolge des Schusswaffeneinsatzes.
Am Einsatzort in der Heisterstraße führten Kriminalbeamte im Anschluss eine umfangreiche Spurensicherung durch. Die weiteren Ermittlungen zum Einsatzgeschehen und der Rechtmäßigkeit des polizeilichen Schusswaffengebrauchs werden durch das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth geführt. Presseanfragen werden weiterhin ausschließlich durch die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth (Tel.: 0911 321-2780) beantwortet.
Erstellt durch: Marc Siegl
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