Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (276) Zeugenhinweis führte zur Festnahme von mutmaßlichen Einbrechern
Zirndorf (ots)
Die Beobachtungen eines Zeugen führten am frühen Sonntagmorgen (16.03.2025) dazu, dass die Polizei vier Männer festnahm, die im Verdacht stehen, wenige Stunden zuvor in eine Fabrik in Cadolzburg (Lkrs. Fürth) eingebrochen zu sein. Die Staatsanwaltschaft stellte Haftantrag gegen die Tatverdächtigen.
Ein aufmerksamer Zeuge meldete sich gegen 05:40 Uhr bei der Einsatzzentrale der mittelfränkischen Polizei. Er hatte an der Zirndorfer Bushaltestelle ,Albert-Einstein-Straße' vier Personen beobachtet, die sich beim Erblicken eines Polizeifahrzeuges versteckt hatten und anschließend in einen Stadtbus eingestiegen waren. Verständigte Streifen der Polizeiinspektion Zirndorf stoppten den Bus einige Haltestellen später und trafen darin vier Personen im Alter von 21, 22, 23 und 30 Jahren an. Bei der anschließenden Kontrolle fanden die Polizisten bei den Männern Bargeld in Höhe von mehreren Tausend Euro sowie Einbruchswerkzeug auf. Daraufhin nahmen die Beamten die vier vorläufig fest.
Der Kriminaldauerdienst Mittelfranken führte die ersten kriminalpolizeilichen Maßnahmen durch. Im weiteren Verlauf meldete sich ein Mitarbeiter einer Fabrik aus der Tiembacher Straße in Cadolzburg und teilte mit, dass in die Firmenräume eingebrochen worden sei. Zunächst Unbekannte hätten mehrere Büros durchsucht und einen Tresor gewaltsam geöffnet und daraus Bargeld entwendet. Im Zuge der ersten Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht, dass die Festgenommenen mit dem Einbruch in Verbindung stehen könnten. Die Beamten veranlassten daraufhin eine Spurensicherung am Tatort.
Inzwischen hat das für Eigentumsdelikte zuständige Fachkommissariat der Fürther Kriminalpolizei die weiteren Ermittlungen übernommen. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth stellte Haftantrag gegen die Tatverdächtigen. Sie werden heute dem Ermittlungsrichter zur Prüfung der Haftfrage vorgeführt. Gegen den 23-Jährigen besteht zudem ein Untersuchungshaftbefehl. Die vier Personen müssen sich nun entsprechend strafrechtlich verantworten.
Erstellt durch: Christian Seiler / mc
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