Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (945) Sturz verlief tödlich
Nürnberg (ots)
Am 24.06.2005, gegen 16.00 Uhr, wurden Beamte der Polizeiinspektion Nürnberg-Ost vom Rettungsdienst in die Schweiggerstraße, Höhe Enderleinstraße, gerufen. Dort lag ein alkoholisierter 44-jähriger Mann mit einer äußerlich leichteren Kopfverletzung und verweigerte den Sanitätern die Behandlung. Daraufhin wurde der Alkoholisierte wegen seiner hilflosen Lage zunächst zur Polizeiinspektion Nürnberg- Ost verbracht. In der Ausnüchterungszelle verschlechterte sich der Gesundheitszustand des Mannes, so dass gegen 22.30 Uhr der Notarzt zu Hilfe gerufen wurde. Dieser veranlasste die sofortige Intensivversorgung im Nürnberger Klinikum. Dort stellten die behandelnden Ärzte eine Gehirnblutung fest, an der der 44-Jährige schließlich am 26.06.2005, gegen 00.15 Uhr, verstarb.
Im Zuge der sofort eingeleiteten kriminalpolizeilichen Ermittlungen wurde festgestellt, dass der Verstorbene zur Stadtstreicherszene gehörte und in einem Wohnanwesen in der Schweiggerstraße gemeldet ist. Hier war er bereits häufig wegen seines renitenten Verhaltens und starker Trunkenheit aufgefallen. So hatte er auch am Nachmittag des 24.06.2005 eine Hausbewohnerin zusammen mit deren Kind angepöbelt.
Dieses aggressive Verhalten war von einem 43-jährigen Anwohner beobachtet worden, der sich verpflichtet sah, der Frau helfend beizustehen. Das gelang dem 43-Jährigen zunächst, indem er das spätere Opfer aus dem Hof des Anwesens drängte. Wenig später versuchte der Angetrunkene aber erneut in den Hof zu gelangen. Als der 43-Jährige ihm den Zutritt in den Hof abermals verwehren wollte, ging der Angetrunkene auf den 43-Jährigen los, der ihn deshalb mit einem Schlag gegen die Brust zurückschubste. Dabei stürzte der 44- Jährige nach hinten und prallte unglücklich mit dem Kopf auf das Pflaster des Gehweges. Eine schwere Verletzung war jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht erkennbar. Auch zeigt sich der 44-Jährige unkooperativ und verweigerte jede Hilfestellung, so dass Passanten schließlich den Rettungsdienst verständigten. Die Rettungssanitäter, ebenfalls mit der aggressiven Weise des Angetrunkenen konfrontiert, riefen schließlich die Polizei zu Hilfe.
Bei der am 27.06.2005 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg durchgeführten Obduktion stellte ein Rechtsmediziner fest, dass der 44-Jährige sich bei dem Sturz einen Schädelbruch zugezogen hat. Diese Verletzung ist im kausalen Zusammenhang mit dem Zurückschubsen und dem anschließenden Sturz aufs Gehwegpflaster zu sehen. Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Nürnberg-Fürth prüft nun, ob ein Fremdverschulden vorliegt.
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