Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (1758) Internetbetrüger ermittelt - Präventionshinweise
Nürnberg (ots)
Ein Fall, der die Gefahren bei der Ersteigerung von Waren aus dem Internet aufzeigt, ist für die Nürnberger Polizei Anlass, auf die Risiken bei der Nutzung des World Wide Web hinzuweisen.
Ein 28-jähriger Mann aus Sachsen ersteigerte im Juli 2005 über ein bekanntes Internetauktionshaus einen Scooter (Klein-Moped) im Wert von 230,-- Euro. Mit dem Anbieter vereinbarte er die Überweisung des Geldes auf ein Konto bei einer Nürnberger Bank. Als nach mehreren Wochen die Ware nicht geliefert wurde, erstattete der Mann Anzeige.
Bei den Ermittlungen des Fachkommissariats der Nürnberger Kriminalpolizei stießen die Beamten zunächst auf einen 20jährigen aus Nürnberg, der als vermeintlicher Anbieter befragt wurde. Sehr schnell stellte sich jedoch heraus, dass der Mann mit der Sache überhaupt nichts zu tun hatte. Weitergehende Ermittlungen führten nun zu einem 32jährigen aus dem Raum Würzburg, der die Personalien des unbescholtenen Nürnbergers verwendet hatte. Dabei nutzte der Betrüger die Namensgleichheit mit dem 20jährigen, um von seiner eigentlichen Identität abzulenken. Allerdings hinterließ der Mann seine "elektronischen" Spuren im Internet, so dass er nach umfangreichen Recherchen ermittelt werden konnte. Die beiden namensgleichen Personen haben sich noch nie gesehen und sind sich nicht bekannt.
Gegen den 32jährigen Tatverdächtigen wird nun wegen Betruges und Fälschung beweiserheblicher Daten ermittelt. Der 20jährige Nürnberger hat von Polizei und Justiz nichts mehr zu befürchten.
Die Nürnberger Polizei rät in diesem Zusammenhang deshalb:
1. Haben Sie bei großzügigen Offerten ein gesundes Misstrauen. Prüfen Sie insbesondere solche Angebote genau, bei denen Sie in finanzielle Vorleistung treten müssen. 2. Achten Sie bei Ersteigerungen auf die sog. Anbietertransparenz. Bevor Sie einen Kaufvertrag abschließen, sollten Sie sich vergewissern, dass a. Identität des Anbieters b. Garantiebedingungen c. Rückgabe- und Widerrufsrecht d. bestehende Kündigungsfristen e. genaue Warenbeschreibung f. Preis der Ware g. Zahlungsmodalitäten h. und Vertragsmindestlaufzeiten auf den Seiten der Internetanbieter leicht auffindbar sind. Sind diese Kriterien nicht eindeutig erkennbar, so ist Misstrauen angebracht.
Nutzen Sie bei Internetauktionen bei der Bezahlung von größeren Geldsummen einen Treuhandservice und keinesfalls einen Bargeldtransferservice. Auch von einer Bezahlung durch den Versand von Bargeld - auch als Einschreibebrief - ist dringend abzuraten.
Weitere Tipps und Hinweise sind auf den Internetseiten der polizeilichen Kriminalprävention unter www.polizei-beratung.de abrufbar.
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