Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (1510) Halloween - Spaß ohne Folgen
Nürnberg (ots)
MITTELFRANKEN: Ursprünglich in Amerika beheimatet, wird nun seit einigen Jahren auch in Deutschland vermehrt Halloween gefeiert. Meist gruselig verkleidete Kinder und Jugendliche ziehen in den Nächten vor Allerheiligen durch die Straße und erhoffen sich bei ihren "Süßes oder Saueres"- Sprüchen, kleine Gaben, zumeist Süßigkeiten von den angesprochenen Leuten. Erhält man allerdings nichts - weil man vielleicht die 5. Gruppe ist, die vorspricht - wird dies oft mit "Saurem" vergolten. Wenn es sich dabei nur um harmlose Scherze handelt, ist alles in Ordnung. Oft wird allerdings die Schwelle zum strafbarem Verhalten überschritten.
Ein neuer Trend sind auch die so genannten "Halloween-Partys", die vermehrt Zulauf finden. In den vergangenen Jahren hat die Polizei festgestellt, dass im Anschluss an solche Partys vermehrt strafrechtlich relevanter "Unfug" getrieben wird.
Im Schutz der Dunkelheit und den Zwängen der Gruppe unterworfen, werden Dinge angestellt, die der Einzelne nicht machen würde und bei denen es sich schlichtweg um Straftaten im Sinne des Strafgesetzbuches handelt. Wer z.B. Farbe an Hauswände sprüht oder schmiert bzw. Eier dagegen wirft, begeht eine Sachbeschädigung. Wer anderen Süßigkeiten wegnimmt und ihm vielleicht noch Prügel dazu androht, ist schnell - juristisch gesehen - ein Straftäter, denn für einen Raub ist eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vorgesehen.
Die Mittelfränkische Polizei wird mit verstärkten Überwachungen derartiges Treiben konsequent unterbinden.
Zwar können Kinder unter 14 Jahren strafrechtlich noch nicht belangt werden. Zivilrechtliche Forderungen zur Wiedergutmachung eines Sachschadens können aber - auch gegenüber Kindern - eingefordert werden. Eine Anzeige, die der Staatsanwaltschaft vorgelegt wird, wird ebenso gefertigt, wie ein Bericht für das zuständige Jugendamt.
Deshalb:
Sprechen Sie mit Ihren Kindern über die Folgen derartiger "Streiche". Fordern Sie Ihre Kinder auf, sich bei üblen Halloween-Scherzen deutlich zu distanzieren bzw. auf ihre Kameraden einzuwirken. Der Spaß hört dort auf, wo der andere geschädigt wird.
In diesem Sinne wünscht auch Ihre Polizei Ihren Kindern eine "erfolgreiche", lustige und vor allem stressfreie Halloween-Nacht.
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