Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (1724) Sittlichkeitstäter erneut aufgetreten
Bad Windsheim (ots)
Eine 17-jährige Jugendliche wurde am Sonntagabend, 26.11.2006, im Hainserwall in Bad Windsheim (Lkr. NEA) von einem Unbekannten unsittlich berührt und zu Boden gestoßen. Als sich die Jugendliche massiv wehrte und um Hilfe rief, ergriff der Mann sofort die Flucht. Die Polizei fahndet weiter mit Nachdruck nach dem Sittlichkeitstäter, der sich seit Ende Oktober wiederholt jungen Frauen näherte (wir berichteten).
Die 17-Jährige lief kurz vor 23.00 Uhr über den Markplatz und die Metzgergasse in den Hainserwall, als sich von hinten ein Fußgänger näherte. Als der Mann im Begriff war, an ihr vorbeizugehen, wurde das Mädchen völlig unvermittelt umklammert und über der Kleidung unsittlich berührt. Zugleich hielt er ihr den Mund zu. Als beide zu Boden stürzten, konnte die Jugendliche laut auf sich aufmerksam machen. Der Mann rannte in Richtung Johanniterstraße davon. Die Jugendliche kam bei dem neuerlichen Vorfall mit dem Schrecken davon.
Die Ermittlungen der Kripo Ansbach zu dem Sittlichkeitstäter wurden auch am Wochenende intensiv fortgeführt. Zwischenzeitlich meldeten sich weitere Frauen, denen der Gesuchte in den vergangenen Tagen und Wochen in der Altstadt gefolgt war und sie teilweise auch belästigt hatte. Geschädigte, die bisher noch keine Anzeige erstattet haben, werden dringend gebeten, sich über das Hinweistelefon 0911 / 2112-3333 mit der Kriminalpolizei in Verbindung setzen.
Der Täter wird als etwa 1,75 bis 1,80 Meter groß und von kräftiger Statur beschrieben. Er hat kurze, blonde Haare, die zuletzt hoch gegelt waren. Meist trug er dunkle Sportkleidung sowie in Einzelfällen eine Wollmütze.
Für Hinweise, die zur Aufklärung der Straftaten oder zur Ergreifung des Täters führen, hat das Bayerische Landeskriminalamt zwischenzeitlich eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro ausgesetzt. Die Belohnung wird nur unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und verteilt und ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt.
Stefan Schuster
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