Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (1943) Zu Unrecht verdächtigt
Nürnberg (ots)
Zu Unrecht ins Visier der Kriminalpolizei ist ein 63-jähriger Mann aus Nürnberg geraten. Er war angezeigt worden, da von seinem Internetanschluss aus kostenpflichtige Erotikseiten besucht wurden, ohne die angefallenen Kosten hierfür zu bezahlen.
Das Fachdezernat der Kriminalpolizei konnte anhand der hinterlassenen "Internetspuren" den 63-Jährigen als verantwortlichen Anschlussinhaber ermitteln. Der überraschte Mann versicherte jedoch, derartige Seiten niemals besucht zu haben. Durch weitere Ermittlungen kam man schließlich dem eigentlichen Täter, einem 23-jährigen Verkäufer aus Nürnberg, auf die Spur. Der Tatverdächtige machte sich die Unkenntnis des 63-Jährigen zu Nutze. Dieser hatte nämlich vor kurzem seinen Telefonanbieter gewechselt und bei Neuabschluss des Vertrages einen sog. WLAN-Router mit integriertem DSL-Modem erhalten. Diese drahtlose Verbindung zum Internet wurde von ihm jedoch nie genutzt, da er per Netzwerkkabel mit dem Internet verbunden war. Was er weiterhin nicht wusste, war, dass die WLAN-Funktion trotzdem immer aktiv war. Dies hatte sich der 23-jährige Tatverdächtige zu Nutze gemacht, da er, wie er erklärte, aus Kostenersparnis ausschließlich offene und ungesicherte Funknetzwerke nutzte, um seine Verbindungen ins Internet aufzubauen. Die Reichweite derartiger Funknetzwerke beträgt (je nach Bebauung) bis zu 100 Metern.
Die Kriminalpolizei rät deswegen, offene Funknetzwerke unbedingt zu verschlüsseln, um nicht unbegründet ins Visier der Ermittler zu geraten. Hierzu sollte, wenn möglich, nicht mehr die veraltete WEP-Verschlüsselung sondern die WPA- bzw. die WPA 2-Verschlüsselung aktiviert werden, da diese Hackerangriffen eher standhalten. Wie die jeweiligen Geräte verschlüsselt werden können, ist aus den Handbüchern ersichtlich. Sollte WLAN aufgrund bestehender Kabelverbindung nicht benötigt werden, sollte diese Funktion im Router unbedingt deaktiviert werden.
Ralph Koch
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